Hallo Martin
ich danke dir für die schnelle Antwort, ich habe das auch gelesen ( aber nicht auf dieser offiziellen Seite) daher vielen Dank.
Mal schauen ob überhaupt ein Fisch anbeißt. Aber absichern wollte ich das schon. DANKE Dir

Jetzt verstehe ich es aber doch nicht eindeutig, er muss keine Gebühr bezahlen, da er unter 16 Jahren ist, muss er aber trotzdem einen Angelschein kaufen??????? Hilfe, ich verstehe den Text nicht eindeutig. Kopiere ihn hier mal rein:
Alle Angler über 16 Jahre, die Lachs angeln wollen, müssen zuerst eine staatliche Angelabgabe entrichten. Die Gebühr ist Voraussetzung, um Angelscheine kaufen zu können, berechtigt aber selbst nicht zum Angeln in bestimmten Gebieten. Für Süßwasserfische muß man ab 1. Januar 2002 nichts zahlen. Jugendliche unter 16 Jahren können vom 1.1. bis 20.8. gratis Süßwasserfische fangen.
Um in Binnenland zu Angeln, ist in vielen Gebieten ein Angelschein erforderlich. Er gilt für ein begrenztes Gebiet und für einen begrenzten Zeitraum. Der Preis ist von Ort zu Ort unterschiedlich, je nach Serviceleistungen, Renommee des Gebiets etc. Die örtlichen Angelscheine sind in Sportgeschäften, Kiosken, Touristeninformationen und auf Campingplätzen erhältlich. Wer im Meer auf Lachs, Meerforelle oder Saibling angeln möchte, muss lediglich beim Gebrauch fest installierter Angelausrüstung eine Gebühr entrichten (Lachsfanggerüst, Verkeilungsreuse und Fischernetz mit Haken).