Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Übernachtungen, Sehenswürdigkeiten, Einfuhrbestimmungen, Geldverkehr, etc.

Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Beitragvon DeeJay » Fr, 18. Aug 2006, 13:02

Hallöchen!

So, bald ist es wieder soweit und ich darf einen Freund in Norwegen besuchen.
Da wir dann so den einen oder anderen Wein / Longdrink / Bier trinken wollen, würde ich gerne das "Maximum" an Erlaubtem mitbringen. :wink:

Verstehe ich den Zoll da jetzt richtig, dass ich als über 20 jähriger insgesamt 3 Liter 22%iges und 2 Liter Bier mitbringen kann?

Grüße,
David
DeeJay
 
Beiträge: 8
Registriert: Mi, 16. Jun 2004, 12:48

Re: Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Beitragvon hobbitmädchen » Fr, 18. Aug 2006, 14:03

diese seite http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... age=NO#aus sagt folgendes:

Alkohol und alkoholische Getränke

a. 1 alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent
und 1 ½ Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent
oder 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
b. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,7 Volumenprozent

Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.

Alkohol und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Die Altersgrenze für die Einfuhr von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahre.


nach dieser liste, würde ich deine frage mit ja beantworten.

ansonsten gibt es eine gute suchfunktion in diesem forum, denn es gab schon mehrere threads zu diesem thema...

das hobbitmädchen

Høyr ikkje på om dei skrik du er feig. Om kruna di skjelv, så er rota di seig.
Lat fredstanken fylle ditt heile sinn, og lat ikkje tvilen få trengje seg inn.

Gåte
hobbitmädchen
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 8757
Registriert: Di, 10. Aug 2004, 14:56

Re: Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Beitragvon DeeJay » Fr, 18. Aug 2006, 14:06

Ja, auf diesen Text bezieht sich ja auch meine tolle Rechnung. :D
Aber dieses a) und b) finde ich etwas verwirrend und mit der Suchfunktion bin ich nicht wirklich weitergekommen (zumal mir einer gesagt hat, die Bestimmungen hätten sich kürzlich etwas geändert).

Na ja, ich denke mal, ich hab's richtig verstanden ... *grübel*

Cheers,
DJ
DeeJay
 
Beiträge: 8
Registriert: Mi, 16. Jun 2004, 12:48

Re: Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Beitragvon Alsterix » So, 27. Aug 2006, 22:30

DeeJay hat geschrieben:(zumal mir einer gesagt hat, die Bestimmungen hätten sich kürzlich etwas geändert)...

Korrekt, die Bestimmungen haben sich geändert, die Quote ist in diesem Jahr um sage und schreibe 25% erhöht worden :)
Ehe die Freude jetzt überschäumt die kurze Erläuterung :
Früher waren es nur vier Liter Bier, jetzt sind es immerhin fünf die abgabenfrei erlaubt sind :lol:

alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.

Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - http://www.monochrome.com/hogorok

DAS! neue Norwegenforum : http://norwegenforum.foren-city.de email : alsterix@sarpsborg.net
Alsterix
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 1741
Registriert: Di, 09. Sep 2003, 18:39
Wohnort: Hamburg/D und Østfold/N - aber meist auf Achse

Re: Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Beitragvon Christoph » Mo, 28. Aug 2006, 7:58

Alsterix hat geschrieben:...die Quote ist in diesem Jahr um sage und schreibe 25% erhöht worden


...für Weintrinker ja sogar um 50%!!! :D :D :D

Grüßlis vom Schönwetterpolarkreis...
vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
Christoph
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 7587
Registriert: Sa, 24. Aug 2002, 21:01
Wohnort: Mo i Rana

Re: Einfuhrbestimmungen für lecker Weinchen

Beitragvon Annett » Mi, 13. Sep 2006, 14:19

Christoph hat geschrieben:
Alsterix hat geschrieben:...die Quote ist in diesem Jahr um sage und schreibe 25% erhöht worden


...für Weintrinker ja sogar um 50%!!! :D :D :D

Grüßlis vom Schönwetterpolarkreis...
vom NarVikinger Christoph


Hallo Christoph,
kannst du das mal in konkreten Literzahlen ausdrücken, bitte. :wink:
Annett
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 303
Registriert: Fr, 27. Sep 2002, 11:30
Wohnort: Rügen


Zurück zu Übernachtung, Sehenswürdigkeiten und Sonstiges

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste