Ich habe mal eine Grundsatzfrage zum Thema Kartoffeln.
Das Kartoffeln nach N nicht eingeführt werden dürfen ist mir klar, aber bezieht sich das nur auf das bekannte Netz mit frischen Kartoffeln?
Meine Frage deshalb.
Ich kaufe bei Selgros ein (wer es nicht kennt, der Bruder von Metro), dort gibt es für die Gastronomie fertige Kartoffeln, gekocht, eingeschweißt und so mindestens ein viertel Jahr haltbar. Ohne Kühlung! Fragt mich bitte nicht ob die Dinger nachts leuchten.

Das ist für mich eigentlich schon ein Endprodukt, muss im Wasserbad nur noch erwärmt werden.
Oder noch besser als fertige Bratkartoffeln, gebraten und eingeschweißt.
Wenn ich das mal weiter gehe, dann käme da noch das Kartoffelpü, da sind ebenfalls Kartoffeln drin.
Wo ist hier die Grenze, beim ersten sieht man noch eine ganze Knolle, beim zweiten erahnt man sie noch und beim Pü hofft man, dass wirklich mal eine die Tüte von innen gesehen hat.
Und noch eine Frage die zwar nicht zum Thema passt, aber vielleicht kann sie einer gleich mit beantworten. Ich fahre am Donnerstag von Dänemark mit dieser Fähre die neulich erst die Kaimauer geknutscht hat nach Bergen und möchte mein Notebook mitnehmen. Muss ich das Irgendwo beim Norwegenzoll anmelden, damit ich es auch wieder mit nach Deutschland nehmen kann?