Frage Einfuhr Alkohol Zoll

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Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon xiero999 » Fr, 07. Feb 2020, 8:57

Hallo, ich habe mal eine Frage zum Verzollen von Alkohol. Ich habe mir die TOLL App runtergeladen. Darin kann ich ja kalkulieren, wieviel Getränke etc welcher Art ich mit einführe. Bier z.B. will er AB 2,5%vol wissen.
Aber was ist mit Getränke, die genau 2,5% haben? Mischgetränke zB.
Danke für Hinweise.
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Gudrun » Fr, 07. Feb 2020, 9:34

Vorab: Welche Eingaben die App verlangt, weiß ich nicht. "Ab 2,5%" heißt ja normalerweise 2,5% und mehr.
In den Zollvorschriften lese ich: Bier mit Alkoholgehalt über 2,5% oder andere Getränke mit Alkoholgehalt über 2,5% bis zu einem Alkoholgehalt von 4,7%.
Daraus ergibt sich, dass Bier und andere alkoholische Getränke gleich behandelt werden. Es kommt allein auf deren Alkoholgehalt an.
Wie der Zoll das mit der 2,5%-Grenze händelt, weiß ich nicht. D.h. zählt der Zoll Getränke mit genau 2,5% dazu oder nicht?

Grüße Gudrun
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Wutschi » Fr, 07. Feb 2020, 9:58

Bier wird gesondert behandelt und immer als Bier gerechnet, unabhängig vom Alkoholgehalt. Schau mal auf diese Zollseite https://www.toll.no/no/varer/alkohol-og-tobakk/kvote/ Dort siesht du in den Beispielrechnungen das bei Bier auch Starkbier (også sterkøl) dazuzählt. Diese Seite gibt es auch auf Englisch, dort wieder aber der Zusatz mit dem Starkbier nicht angezeigt.
Wenn Du die App nutzt, einfach Bier als Bier über 2,5% eingeben, egal wie hoch der Alkoholgehalt ist.
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Globalrider » Fr, 07. Feb 2020, 12:11

auf Deinem Link steht:
Beer above 2.5% (including strong beer), or alcopops/cider etc. above 2.5% up to and including 4.7%

Bier bis 2,5% ist steuerfrei meines Wissens, deshalb kann man in der App auch nur "beer over 2,5%" angeben.
Freundliche Grüße
Martin
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Gudrun » Fr, 07. Feb 2020, 12:22

Die Prozente sind ja nur "Nebenschauplatz".

xiero999 ging es um die Frage der alkoholischen Mischgetränke. Ich sage: wie Bier behandeln. Wie seht Ihr das?

Grüße Gudrun
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Globalrider » Fr, 07. Feb 2020, 12:36

also alcopops/cider : siehe wie Bier. Und dann geht es in dieser Rubrik um die Prozente der betreffenden Getränke
Freundliche Grüße
Martin
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon xiero999 » Fr, 07. Feb 2020, 16:38

Hallo,
also Alcopops sind was anderes... :-)

Mir gehts um zB Radler mit 2,5%. Nicht 2,4 sondern 2,5%.

Das wird ja keine Sauftour, aber abends ein Bierchen ist schon was feines. Wir rauchen nicht, kein Wein, kein Hochprozentiges. Bei 2,5 Wochen gibts schon ne menge Abende. Klar kann ich auch paar mehr mitnehmen und verzollen. Das kostet nicht die Welt. Aber wenn es nicht sein muss......
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Gudrun » Fr, 07. Feb 2020, 16:50

Ich denke, es geht um den Alkoholgehalt, egal ob das Getränk nun Radler oder Bier oder Alcopops heißt.

Für den Zoll wird das relevant bei über 2,5%. 2,5% sind für den Zoll uninteressant - meine Meinung und die von Globalrider und wohl auch von der App:
Globalrider hat geschrieben:auf Deinem Link steht:
Beer above 2.5% (including strong beer), or alcopops/cider etc. above 2.5% up to and including 4.7%

Bier bis 2,5% ist steuerfrei meines Wissens, deshalb kann man in der App auch nur "beer over 2,5%" angeben.

Es steht nirgendwo: ab 2,5%, sondern immer über 2,5%.

Grüße Gudrun
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon Edith » Fr, 07. Feb 2020, 17:12

Gudrun hat geschrieben:Ich denke, es geht um den Alkoholgehalt, egal ob das Getränk nun Radler oder Bier oder Alcopops heißt.

Für den Zoll wird das relevant bei über 2,5%. 2,5% sind für den Zoll uninteressant - meine Meinung und die von Globalrider und wohl auch von der App:
Globalrider hat geschrieben:auf Deinem Link steht:
Beer above 2.5% (including strong beer), or alcopops/cider etc. above 2.5% up to and including 4.7%

Bier bis 2,5% ist steuerfrei meines Wissens, deshalb kann man in der App auch nur "beer over 2,5%" angeben.

Es steht nirgendwo: ab 2,5%, sondern immer über 2,5%.

Grüße Gudrun


das she ich genauso:
Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchsten 4,7 Vol.-%

mehr heißt nun mal ab 2,5 oder über 2,5% und nicht gleich 2,5%

steht alles hier
https://www.toll.no/en/l/languages/de/norwegische-zollbestimmungen/
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon gundhar » Fr, 07. Feb 2020, 18:32

Bier mit 2.5 bis 3.?% gibt es in jedem Supermarkt für kleines Geld zu kaufen. Warum also mitbringen und auch noch eine Menge Dosenpfand bezahlen?
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon gs47 » Sa, 08. Feb 2020, 9:19

gundhar hat geschrieben:Bier mit 2.5 bis 3.?% gibt es in jedem Supermarkt für kleines Geld zu kaufen. Warum also mitbringen und auch noch eine Menge Dosenpfand bezahlen?

Ein hoch interessantes Thema...im diesem Jahr wird es auch mir so die Frage sich stellen werden.Da ich aus dem sogenannte Drittland komme,sieht das anders aus?Oder auch nicht.Bis jetzt hatte ich Glück gehabt,weil immer es über Schweden oder Finland ging dann nach Norge!!!! :roll:
Das Bier aus Schweden oder Norge 2,2 % kann man nicht trinken.Bis auf einige Biere,die es nicht immer gibt.
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon syltetoy » Sa, 08. Feb 2020, 15:09

gundhar hat geschrieben:Bier mit 2.5 bis 3.?% gibt es in jedem Supermarkt für kleines Geld zu kaufen. Warum also mitbringen und auch noch eine Menge Dosenpfand bezahlen?



Die Dosen werden wieder mit zurück genommen, ist kein Problem :D
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 10. Feb 2020, 9:19

gs47 hat geschrieben:Das Bier aus Schweden oder Norge 2,2 % kann man nicht trinken.Bis auf einige Biere,die es nicht immer gibt.

In Schweden sind Biere bis einschließlich 3,5% in Supermärkten erhältlich. Bzgl. allem, was um die 2.2% hat ("Lättöl"), stimme ich Dir zu. Da nehme ich dann lieber ein völlig alkoholfreies Bier. Aber unter den Bieren mit 3,5% ("Folköl") gibt es durchaus einige trinkbare Sorten, und zwar auch weit verbreitete Marken wie z.B. Mariestad. (Man muss nur aufpassen, die Flaschen oder Dosen sehen praktisch gleich aus und unterscheiden sich nur in der Prozentangabe. Und sie stehen im Supermarktregal meist direkt nebeneinander, wenn nicht gar durcheinander.)

Was ich in Schweden jedoch strikt vermeide, sind Importbiere z.B. aus Deutschland, die für den Supermarktverkauf auf 3,5% herunterkastriert worden sind. Wenn ich unbedingt ein deutsches Bier in Schweden kaufen will, gehe ich zum "Systembolaget", kaufe das Original und nehme den hohen Preis in Kauf.

In Norwegen kann man hingegen Bier mit bis zu 4,5% im Supermarkt kaufen.

MfG
Gerhard
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon trd » Mo, 10. Feb 2020, 10:18

xiero999 hat geschrieben:Mir gehts um zB Radler mit 2,5%. Nicht 2,4 sondern 2,5%.

Dann kann ich Dir aus eigener ERFAHRUNG sagen, dass Radler mit bis zu 2,5% nicht unter die Alkohol-Abgabenpflicht fällt.
Habe es selber ausprobiert und die Zöllner auf 3 Paletten hingewiesen.
Es ist lediglich die Wertgrenze (ca. 600 Euro) einzuhalten.

Alle Angaben ohne Gewähr, vor Gericht, auf hoher See und beim norwegischen Zoll kann man immer Überraschungen erleben.
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Re: Frage Einfuhr Alkohol Zoll

Beitragvon der westfale » Di, 11. Feb 2020, 7:14

Hei

User trd hat es genau beschrieben. Bier oder alkoholische Getraenke sind bis einschliesslich 2,5% zollfrei, soweit man unter der Zollgrenze von 6000 Kronen bleibt. Steht auf dem Getraenk Bier, kann es auch mit ueber 4,7% Zollfrei in den derzeitigen begrenzten Mengen eingefuehrt werden. Ausschlaggebend ist es das es Bier ist.
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