von Alsterix » Do, 04. Mai 2006, 15:55
Die Visumspflicht hat sich erledigt seit Polen Mitglied der EU ist.
Einen kleinen aber wichtigen Unterschied gibt es bei den EU-Neubürgern aber
wenn sie in Norwegen arbeiten wollen :
Sie brauchen zwar keine Arbeitserlaubnis mehr (sind ja jetzt EU-Bürger) aber
für eine Übergangszeit von mehreren Jahren muß zwingend vor der
Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden sein, solange die
nicht vorliegt machen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide nach
norwegischem Recht strafbar wenn der Job vorher angefangen wird !
In der Praxis ist das natürlich eine üble Benachteiligung die akkurat auf den
gleichen Verfahrensweg hinausläuft wie früher bei der Arbeitserlaubnis :
erst einen Arbeitsvertrag abschliessen, dann damit beim UDI die Aufenthalts-
genehmigung beantragen und im Schnitt vier bis sechs Wochen warten.
Wer weiß wie kurzfristig Jobs hier oft vergeben werden wird ermessen
können welche Benachteiligung das in der Praxis ist, genau die ist aber für
eine Übergangszeit eben auch beabsichtigt.
alsterix