Kuendigungsfrist in der Probezeit

Arbeiten, Formalitäten, Wohnen, Studieren, Au-pair, Schüler-/Studentenaustausch, Praktika. Wir sind keine Jobbörse!

Kuendigungsfrist in der Probezeit

Beitragvon troll70 » Mo, 14. Mär 2016, 9:40

kurze Frage: Gelten die gesetzlichen Regelungen fuer die Probezeit (Laenge, Kuendigung, Kuendigungsfristen) gleichermassen fuer Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder gibt es da Unterschiede?

Alles, was im Jobportal zu lesen ist, geht immer von einer Kuendigung seitens des Arbeitgebers aus. In meinem Fall waere es aber umgekehrt.

Vielen Dank vorab fuer Eure Antworten
troll70
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 195
Registriert: So, 03. Feb 2013, 16:18
Wohnort: Godøy/Møre og Romsdal

Re: Kuendigungsfrist in der Probezeit

Beitragvon Gröpel zwei » Mo, 14. Mär 2016, 10:41

Die gelten sicherlich für beide Seiten gleich (In der Probezeit ohne Frist, oder?) , und wenn dein AG feststellt, dass du nicht mehr arbeiten willst, wäre er außerdem dumm, dich nicht gehen zu lassen. Als Arbeitnehmer kannst du ohnehin meist innerhalb der normalen Frist von einem Monat kündigen. Viel Glück!
Gröpel zwei
 
Beiträge: 42
Registriert: Sa, 06. Feb 2016, 12:07

Re: Kuendigungsfrist in der Probezeit

Beitragvon troll70 » Mo, 14. Mär 2016, 16:35

Vielen Dank.
In meinem Fall wird es nicht so einfach gehen, da es seine Zeit dauert, einen Ersatz zu finden und einzuarbeiten.
Mittlerweile habe ich Antwort vom NAV. Fuer alle, die es interessiert: Die gesetzliche Kuendigungsfrist innerhalb der Probezeit sind 2 Wochen.
troll70
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 195
Registriert: So, 03. Feb 2013, 16:18
Wohnort: Godøy/Møre og Romsdal


Zurück zu Auswandern

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste