kurze Frage: Gelten die gesetzlichen Regelungen fuer die Probezeit (Laenge, Kuendigung, Kuendigungsfristen) gleichermassen fuer Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder gibt es da Unterschiede?
Alles, was im Jobportal zu lesen ist, geht immer von einer Kuendigung seitens des Arbeitgebers aus. In meinem Fall waere es aber umgekehrt.
Vielen Dank vorab fuer Eure Antworten