von Uwe » Fr, 13. Jan 2006, 0:32
Hallo Kathrine,
Gesetzlichen Urlaubsanspruch hat man natürlich immer; aber eben ggf. unbezahlt (wenn man im Vorjahr nicht in Norge gearbeitet hat).
Jedenfalls scheint es mir günstiger, im ersten Jahr sich die Steuern regelmässig jeden Monat (also z.B. 12x bei 12 Kalendermonaten) abziehen zu lassen - das wäre dann in deinem Fall die 7350.
@Wick1e: Also die Steuertabellennummer war bisher immer auf den norweg. Lohnsteuerkarten von mir und meiner Frau aufgedruckt. Der Zweitarbeitgeber allerdings richtet sich nach dem ebenfalls aufgedruckten%-Satz. Der "Einwandererrabatt" ist 2006 von 15% auf 10% gekürzt worden; seit jeher ist es aber möglich statt der Pauschale die Kosten einzeln (Umzug etc.) abzusetzen.
Schöne Grüsse,
Uwe