Wenn deine Frau in D wohnt und arbeitet, wirst du in N wohl in skatteklasse 1 eingestuft. Als Auslaender bekommst du noch 10% extra Freibetrag, sodass du bei 300.000 Bruttojahresgehalt (wenn du sonst nix spezielles absetzen kannst) von netto 226000 (ohne Gewaehr) ausgehen kannst. Dank Freibetraegen also nicht 36% sondern knapp 25% (wobei dann eben auch deine Sozialversicherungsabgaben abgezogen sind).
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen: http://www.tyskret.com/deutsch/dba/no/dbdeno.html
Prinzipiell ist es so, dass du in Norge auch fuer deine Immobilien in D Vermoegenssteuerpflichtig bist, aber dafuer auch die Zinsen, die du dafuer zahlst voll absetzen kannst. Ebenso werden deutsche Grundsteuern davon abgezogen (soweit ich weiss).
Arbeitest du Teile des Jahres in D, so wird neben deinen Einkuenften in D auch das norweg. Einkommen im restlichen Jahr als "progressionssteigernd" dazugerechnet - du kannst aber dann beim deutschen Finanzamt sehr grosszuegig Unkosten (Umzug, irre hohe ,fuer Norwegen spezielle, Verpflegungspauschalen etc.) absetzen. Wer nichts absetzt und dem dt. Finanzamt einfach glaubt, die norweg. EInkommen wuerden ja nicht besteuert, sondern unterliegen "nur dem Progressionsvorbehalt"(stimmt auch), wird sich dann ueber kraeftige Steuernachzahlungen wundern...
Was die 183 Tage Regelung anbelangt: Die gilt, aber nicht, wenn du z.B. beim norweg. oder dt. Staat angestellt bist - dann darf der jeweilige Staat auch dann versteuern, wenn du kuerzer als 183 Tage dort zugebracht hast. Bei mir haben die Norweger 2003 nicht mit Progressionsvorbehalt oder dt. Einkommen gerechnet, sondern eben fuer die Monate, die ich dort war, anteilig Freibetraege angesetzt - einfach und klar.
Was Kinder anbelangt: Du kannst fuer Kinder die norweg. Kindergartenbeitraege/Tagesmutterkosten nebst km-Saetzen fuer die Fahrten dorthin absetzen: bis 25.000 NOK fuer das erste Kind und 5.000 NOK fuer jedes weitere. Ansonsten gibt es keine besonderen Kinderfreibetraege meines Wissens. Bleiben deine Kinder in D, kann deine Frau dt. Kindergeld weiterhin erhalten. Du kannst aber - auch wenn deine Frau mit Kind in D wohnt - neuerdings auch kontantstøtte (gut 3300 NOK steuerfrei jeden Monat) erhalten, falls dein Kind zwischen 1-3 Jahren alt ist und eben keinen norweg. Kindergartenplatz beansprucht. Dabei musst du aber voraussichtlich > 1 Jahr in Norge wohnen/arbeiten wollen.
Gruesse,
Uwe


