Doris hat geschrieben:Hallo Kleene,
ich nehme mal an, daß die Dame vom NAV zwei Dinge verwechselt hat: Kindergeld = Barnetrygd und Elterngeld= foreldrepenger. Ersteres hat nichts damit zu tun wie lange Du in Norwegen gearbeitet hast, letzteres sehr wohl. Da gelten dann die 6 Monate, die Dir genannt wurden. Du hast allerdings, wenn ich die NAV- Seiten richtig verstehe stattdessen Anspruch auf Engangsstønad, das solltest Du dann auf jeden Fall beantragen.
Liebe Grüße
Doris
Hei Doris,
danke für Deine Antwort. Aber solange wir unsere P-Nummer noch nicht haben, werden wir wohl hier in Norge gar nichts an Kindergeld oder gar die einmalige Zahlung erhalten. Ist dumm gelaufen, aber wir versuchen dennoch das irgendwie in den Griff zu bekommen.

