Nachteil durch 1 Jahresvertrag gegenüber Festanstellung?

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Nachteil durch 1 Jahresvertrag gegenüber Festanstellung?

Beitragvon brando » Mo, 26. Feb 2007, 21:39

Hallo...
ich frage mich gerade ob es einen Unterschied macht ob ich einen festen Vertrag habe oder einen 1-Jahresvertrag. Natürlich bietet mir ein fester Vertrag bei der Kommune die Sicherheit, dass ich nicht einfach so den Job verlieren kann...aber meine Frage geht eher in die Richtung Aufenthaltsgenehmigung,Versicherung, Pensjonskasse.
Ich geb noch mal ein paar Hintergrundinformationen: Ich habe 1 Job 25% fest...dazu einen Job 60% mit 6monaten befristet(vor den 6Monaten habe ich dort schon einen 6Monatsvertrag gehabt) und einen Job als Aushilfe mit ca 7,5 Stunden wöchentlich. Ich habe eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2011 bekommem in der steht, dass die Aufenthaltsgenehmigung nur gilt solange ich annährend voll arbeite (ich habe sie bekommen mit 85% Anstellung).
Was würde nun passieren wenn ich den festen Vetrag in einen befristeten umwandeln würde? Ich denke meine AUfenthaltsgenehmigung und P-Nummer habe ich...da wird es allen egal sein...aber bin ich dann weiterhin in der pensjonskasse drin?(hab in der Broschüre irgendwas von 50% Festanstelung gelesen um mitglied zu sein)
Mein Problem ist nämlich vorallem, dass ich nur aufgrund dieses kleinen festen Vertrages mein deutsches Auto nicht nutzen kann...nach Auskunft vom Zoll könnte ich dieses jedoch fahren wenn ich befristete Verträge mitführen würde und die Dauer meiner Aufenthaltsgenehmigung wäre in diesem fall egal (stimmt das? ist es egal wie lange ich vorher schon in Norwegen bin?)
Vielleicht kennt sich ja einer von euch mit diesen Dingen im Detail aus und kann mir ne Antwort geben, ob sich irgendwelche Nachteile für mich ergeben könnten.
Vielen dank schonmal für eure Gedanken :D
brando
 
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Re: Nachteil durch 1 Jahresvertrag gegenüber Festanstellung?

Beitragvon brando » Do, 01. Mär 2007, 18:11

Keiner? ich hab hier doch schon oft in den Autodiskussionen gelesen, dass viele sich extra nen befristeten Vertrag gegeben haben lassen. Seid ihr damit auch total im norwegischen System gewesen (inklusive Versicherung,Rente)???
brando
 
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Re: Nachteil durch 1 Jahresvertrag gegenüber Festanstellung?

Beitragvon Uwe » Fr, 02. Mär 2007, 17:30

Die Dauer Deiner Aufenthaltsgenehmigung ist bei der Beantragung einer sog. midlertidig kjøretillatelse tatsæchlich egal. Nicht egal ist, wie lange Du insgesamt schon in Norwegen warst: Hier fællt nach spætestens 2 Jahren Norwegenaufenthalt der Hammer. Ausnahme: Du warst zwischendrin ueber 2 Jahre nicht in Norge, dann fængt die Frist wieder neu an zu laufen.
Schøne Gruesse,
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Re: Nachteil durch 1 Jahresvertrag gegenüber Festanstellung?

Beitragvon brando » Fr, 09. Mär 2007, 21:43

@uwe: ja schon komisch, dass die Aufenthaltsgenehmigung unwichtig ist. Ich habe seit September 2006ne P-Nummer und hatte seit Januar 2006 ne D-Nummer. Zählt das als 1 Jahr in Norwegen?
Ne andere Sache ist, dass man doch angeblich bei befristeten Verträgen unter einemjahr nicht mal die midlertidig kjøretillatelse beantragen muss, sondern einfach nur seine befristeten Vertræge im Auto mitfuehrt---kann das jemand bestaetigen?
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