von muheijo » Mi, 16. Mai 2007, 19:10
die gretchen-frage ist, ob du schon 2 jahre vor einwanderung nach N mit deinem freund zusammen warst und dies auch nachweisen kannst.
falls ja, kannst du den antrag auf aufenthaltsgenehmigung auf basis familienzusammenfuehrung guten gewissens stellen.
falls nein, weiss ich nicht, ob es ausnahmegenehmigungen oder sonstwas gibt. dazu kennen wir deinen fall zu wenig. in dem fall tatsæchlich bei udi nachfragen.
gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
(Napoléon I.)