Bjørn hat geschrieben:Nein, das Steuerrecht reflektiert ganz einfach auf die Frage,
wo ich meine erzielten Einkünfte zu versteuern habe. Antwort: Hauptwohnsitz.
Hierauf gründet zwangsläufig die rechtliche Definition: Was ist Hauptwohnsitz ? Antwort: Dort, wo ich mich > 180 d/a aufhalte.
Wenn ich nu demnach > 180 in N bin, unterhalte ich dort auch meinen Hauptwohnsitz und kann somit mein Kfz nicht in D anmelden. Capische

klingt zwar logisch, aber irgendwie wieder doch nicht...
- was ist mit dem rentner, der 300 tage/a. oder gar 2 jahre urlaub im ausland mit seinem auto macht?
- was ist mit dem, der zwar nach N geht, aber sich eben nicht in D abmeldet? woher will das finanzamt wissen, dass man weg ist?
- und wenn, bekommt man dann einen mahnbescheid, dass man die kfz-steuer gefælligst erstattet bekommt?
- wie verhalten sich die dt. versicherungen zu dieser thematik?
vielleicht bløde fragen, aber bei einem thema, dass vielleicht viele betrifft, sollten wir das schon mal vollstændig klæren.
ich behaupte immer noch, dass es (nur) fuer den fall gilt, dass man als deutscher mit auslændischen kennzeichen in D fahren will.
gruss, muheijo