Hei zusammen,
kurz etwas "Offizielles" zum Thema, da ich bis vor kurzem jahrelang im Contracting bei einem großen Onlinedienst gearbeitet habe.
Rein rechtlich begründet kein Umzug, auch nicht ins Ausland, ein vorzeitiges Beenden eines geschlossenen Vertrages. Wie hb871 schon sagte, den einzigen plausiblen Grund stellt der Tod des Vertragsinhabers dar. Dass man so etwas dem Kunden nicht schnippisch auf die Nase bindet, versteht sich im Normalfall von selbst.
Fakt ist jedoch, dass Internet- oder Mobilfunkprovider mit nicht unerheblichen Vorleistungen aufwarten, z.B. Überlassung eines kostenfreien/vergünstigten Handys oder Anmietung einer Fremd-DSL-Leitung. Und diese vorgestreckten Kosten dürfen sich diese über Grundgebühren bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten zurückholen - und tun dies meistens auch. Jedes Entgegenkommen hier ist reine Kulanz, und der Kunde hat keinerlei Anspruch darauf. Klingt hart, ist aber so!
Hier solltest Du unbedingt darauf achten, dass in so einem Fall ausdrücklich die Kündigung zum Vertragsende ausgesprochen wird inkl. der Anforderung einer schriftlichen Bestätigung. Denn eine unwirksame außerordentliche Kündigung gilt im Zweifelsfall nicht als ordentliche Kündigung zum Ablauf der Laufzeit
Oftmals macht an der Hotline jedoch der Ton die Musik - also immer schön lieb und nett, auch nach 30 Minuten Wartezeit...
Schreiben führen übrigens in den seltensten Fällen zum gewünschten Ergebnis. Du erhältst dann eine vorgefertigte, leicht personalisierte Standardantwort mit Hinweis auf die zuvor genannten Fakten und Bedingungen.
Wie es auch laufen mag, ich wünsche Euch nur das Beste und alles Gute mit den ersten Schritten ins neue Land.
Viele Grüße
Karsten