PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

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PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

Beitragvon Uwe » Mo, 23. Jul 2007, 22:31

Wollte nur mal etwas korrigieren, was hier im Forum falsch dargestellt wurde: Die Einfuhr von PKW-Anhaengern im Rahmen einer Auswanderung/Umzug nach Norge ist keineswegs kostenfrei.
Ich bekam unlaengst einen Brief, den Anhaenger binnen 3 Wochen auszufuehren oder es wuerde eine Gebuehr festgesetzt. Ich denke ywar, eine engangsavgift gibt es nicht fuer Anhaenger (?), møglicherweise aber Mehrwertsteuer (auch trotzdem es Umzugsgut war?) oder auch andere Gebuehren.
Also Vorsicht mit den Anhaengern: Ebenfalls eine midlertidig kjøretillatelse beantragen oder richtig ummelden und zahlen, aber die Auskunft, Anhaenger kosten nix stimmt so wohl nicht!

Gruesse,
Uwe
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Re: PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

Beitragvon isbjörn » Mo, 23. Jul 2007, 22:50

Meines Wissens ist es so:

Sollte der Anhänger bereits 1 Jahr vor dem Umzug Dir gehört haben, und ist er beim Umzug richtig deklariert worden, ist keine Gebühr fällig. Ansonsten 25 % Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis.

Anschliessend technische Untersuchung bei Statens vegvesen und Registrierung. Vorsicht: hier werden andere Sicherheitsvorschriften verlangt, als in D.

War zumindest bei meinem Anhänger so.

Hilsen

isbjörn
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Re: PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

Beitragvon Uwe » Mo, 23. Jul 2007, 23:01

Hei isbjørn!
Der Anhænger war richtig deklariert bei der Einreise/Umzug mit Meldung an den Zoll und midlertidig kjøretillatelse, er war auch dokumentiert seit ueber 4 Jahren in unserem Besitz und als ich ihn nach Ablaufen der kjøretillatelse einen Antrag auf weitere Nutzung in Norge gestellt hatte, hiess es eben: darf ich nicht als bosatt i Norge, entweder ausfuehren oder Gebuehr wird faellig.
Vielleicht wird ja auch unterschieden zwischen Freizeitanhaengern (Boot, Motorrad usw.) und Nutzanhaengern (Gepaeck, wie unserer)? Zulassungs-/KFZ-steuerrechtlich existieren da in D ja auch Unterschiede... War deiner ein Freizeitanhænger (Boot o.æ.)?

Gruesse,
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Re: PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

Beitragvon Lilia » Di, 24. Jul 2007, 20:33

Hallo alle zusammen.
Wir haben einen Hundeanhänger mit dem wir nach Norwegen fahren möchten. Wir haben für den Anhänger 3500€ bezahlt. Das heist wir müssen 875.- € nachzahlen?
Liebe Grüße lilia
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Re: PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

Beitragvon Wick1e » Do, 26. Jul 2007, 11:05

Zulassungsmaessig und jahressteuermaessig, spielt es auf jedenfall keine rolle ob "freizeitanhaenger" oder "komerziellenanhaenger".

Alle anhaenger fuer fahrzeuge unter 7500kg (zul. gesamtgewicht) sind jahressteuerfrei, mit ausnaheme von wohnwagen mit einem eigengewicht von ueber 350kg.

Wie das genau mit anhaenger und umzuggut ist, weiss ich nicht.

Von den technischen voraussetzungen kann ich nur sagen, das diese in N fuer anhaenger deutlich unter denen in D liegen.
So hab ich z.b. ein 2001 mod. ohne nebelschlussleuchte und seitliche rueckstrahler, was in D vorschrift ist.
Bei ungebremste anhaenger muessen zwei feste verbingungen (ketten) mit dem zugfahrzeug seien (nachruestung ist aber kein problem).

Noch ein hinweiss:
Mit ungebremste anhaenger mit einem aktuellen gewicht (anhaenger + ladung) von ueber 300kg darf man in N max. 60km/h fahren.
(Dies sind viele autofahrer sich nicht bewusst!)
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Re: PKW-Anhaenger : nicht steuerfrei bei der Einfuhr!!!

Beitragvon Wick1e » Mo, 30. Jul 2007, 0:23

Hab mal die seiten vom zoll durchstøbert.

Dort ist immer eindeutig von "motorkjøretøy" ("motorkraftwagen") die rede (die jetzt eben nicht mehr als steuerfreien umgzugsgut eingefuehrt werden koennen).

Ein anhaenger ist nun definitiv kein "motorkjøretøy"!!!

??? :roll:
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