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Beitragvon nine78 » So, 02. Sep 2007, 20:02

Schau mich gerade ein wenig um! Hab schon öfter mal hier rein geschaut macht spaß hier zu lesen hab auch schon einige Themen gefunden die mich interessieren! Bin durch einen Link im http://www.problems-solution.com/ hier her gekommen! Da ich auch ein Problem hab und hier gerne die Lösung dafür finden würde weil dieses Forum hier spezialisierter ist! Hoffentlich klappt es!
Ich werde in nächster Zeit in Norwegen arbeiten für ca. 1 Jahr. Bin Selbständig und habe dort einen Auftrag bekommen! Jetzt zu mein Problem muss ich Ein Visum Beantragen für diese Zeit oder geht das so?
Wenn muss ich das hier in Deutschland machen oder kann ich das auch in Norwegen?
Danke für eure Hilfe!
nine78
 
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Re: Frage

Beitragvon älgen » Mo, 03. Sep 2007, 23:17

Wenn Du Deutsche bist (oder zumindest die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hast), brauchst Du für Norwegen weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis. Spezielle Regelungen gelten allerdings für Staatsbürger aus den "neuen" EU-Staaten.

Du darfst Dich zunächst bis zu 3 Monate in Norwegen aufhalten. Willst Du länger bleiben (die Rede war ja von ca. 1 Jahr) mußt Du Dir für die Zeit darüber hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung (= oppholdstillatelse) ausstellen lassen.

Das machst Du direkt bei der Polizei in Norwegen. Dort gibt es ein Büro das für solche Dinge zuständig ist. Um dann dort die Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu können mußt Du unter anderem ein Paßfoto, Deinen REISEPASS und einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen aus dem die Dauer des Arbeitsverhältnisses hervorgeht. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, ist es oft nur eine Sache von 5-10 Minuten bis Du Deine Aufenthaltsgenehmigung hast. Es kann aber auch mehrere Wochen bis Monate dauern! Beantrage Deine oppholdstillatelse deshalb schon möglichst bald, sobald Du in Norwegen bist!

Desweiteren mußt Du auch eine Personnummer haben (so eine Art Sozialversicherungsnummer), die Du bekommst wenn Du z.B. durch den Arbeitsvertrag nachweisen kannst, daß Du eine Stelle in Norwegen hast und länger als 3 Monate in Norwegen bleiben wirst sowie einen festen Wohnsitz in Norwegen hast.

Da ich schon über ein Jahr in Norwegen wohne bin ich jetzt aber nicht mehr ganz sicher ob man zuerst die P-Nummer beantragen muß oder erst die Aufenthaltsgenehmigung. Doch darüber kannst Du Dich ja dann vor Ort informieren.

Die P-Nummer ist auch deshalb wichtig, weil Du ohne eine solche Nummer weder ein Bankkonto eröffnen noch z.B. einen Telefonanschluß beantragen kannst. Ohne Bankkonto wiederum kann es sehr schwer sein, Deinen Lohn ausbezahlt zu bekommen, da der eigentlich stets nur per Überweisung ausgezahlt wird, (fast) niemals aber in Bar. Auch die Erteilung einer P-Nummer kann unter Umständen Wochen bis Monate Dauern! Auch darum solltest Du also schon bald nach Deiner Einreise kümmern.

Auf jeden Fall kannst Du sowohl P-Nummer als auch Aufenthaltsgenehmigung (bei Aufenthalt länger als 3 Monate) direkt in Norwegen beantragen, für die Einreise nach Norwegen ist beides wie gesagt nicht erforderlich.

Was Du auch machen kannst:
Solltest Du bereits einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben kannst Du auch versuchen, P-Nummer und Aufenthaltsgenehmigung bei einer norwegischen Botschaft bzw. einem norwegischen Konsulat in Deutschland zu beantragen. (Ich vermute mal, daß Du in Deutschland wohnst?)

Ein paar Informationen (in Englisch) zur Aufenthaltsgenehmigung kannst Du auch hier nachlesen, bei der
Norwegischen Einwanderungsbehörde

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben, Grüße
Wolfgang
älgen
 
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Re: Frage

Beitragvon oter » Mo, 03. Sep 2007, 23:25

Erst Aufenthaltsgenehmigung, dann P-Nummer.
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oter
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