von Wick1e » So, 16. Dez 2007, 12:39
Die rueckerstattung der dt. mwst. geht nur bei dt. neuwagen oder firmenwagen. Bei bereits privat zugelassenen fahrzeugen geht dies nicht.
Du musst die ausfuhr an der EU aussengrenze bestaetigen und kannst anschliessend, bei vorlage der ausfuhrbestaetigung, die mwst. vom dt. haendler zurueckbekommen.
Ist der wagen in N bereits zugelassen wenn du dieses machst, kannst du auch einen antrag beim N zoll machen um die norw. mwst., die du auf der dt. mwst. gezahlt hast zurueck zu erhalten.