Hallo Steve.
Steve hat geschrieben:1. Wie hoch ist die und wonach richtet sie sich?
Die Mehrwertsteuer (mva) beträgt 25%. Du hast einen bestimmten Zoll-Freibetrag (waren es 6.000 NOK?) auf Neuwaren.
2. Neuwaren sind Waren, die kürzer als 1 Jahr in meinem Besitz sind, oder?
Ja, im Prinzip richtig. Aber wenn du bspw. gerade einen 6 Jahre alten Fernseher gebraucht gekauft hast, interessiert das niemanden.
3. Was, wenn ich keinen Nachweis (Rechnung) über den Besitz habe?
Ein Nachweis über den Besitz ist ebenfalls uninteressant, lediglich das Kaufdatum solltest du nachweisen können, wenn der Zoll meckert.
Hast du hierüber keinen Nachweis, hängt es von der Laune des Zollbediensteten ab. Kaum eine Chance, die MwSt. zu umgehen wirst du haben, wenn du bspw. etwas einführst, was gerade erst auf den Markt gekommen ist. Natürlich immer nur dann, wenn der Zoll fragt.
4. Wie sieht es mit einem selbst zusammengebauten PC aus, in dem verschieden alte Teile verwendet sind?
Hier wird niemand eine genaue Aussage treffen können. Ich würde mir keinerlei Sorgen machen.
5. Gelten die Limits insgesamt beim Grenzübertritt oder pro Person? Also bei 2 Personen 8l Bier?
Limits gelten immer pro (erwachsener) Person: Bei 2 Personen entsprechen dies also 10l Bier, wenn keine anderen alkoholischen Getränke mitgenommen werden.
der westfale hat geschrieben:Ob wir nun Glueck hatten oder das die Regel ist kann ich nicht sagen, aber meines wissens nach sind Wahren Zollfrei wenn es sich um Umzugsgut handelt.
Mark, die Definition hat Steve schon richtig gedeutet. Umzugsgut ja, aber mind. 1 Jahr in deinem Besitz, sonst nicht steuerbefreit.
Grüße
Karsten