Umzug -> Zollmodalitäten

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Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon Steve » Fr, 01. Jan 2010, 20:52

Hallo!

Wenn man nach Norwegen umzieht, muß man auf Neuwaren die Mehrwertsteuer zahlen.
1. Wie hoch ist die und wonach richtet sie sich?
2. Neuwaren sind Waren, die kürzer als 1 Jahr in meinem Besitz sind, oder?
3. Was, wenn ich keinen Nachweis (Rechnung) über den Besitz habe?
4. Wie sieht es mit einem selbst zusammengebauten PC aus, in dem verschieden alte Teile verwendet sind?

Bei der Einfuhr von Alkohol:
5. Gelten die Limits insgesamt beim Grenzübertritt oder pro Person? Also bei 2 Personen 8l Bier?
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Re: Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon der westfale » Fr, 01. Jan 2010, 21:13

Hei Steve,

als wir vor 2 Jahren eingereist sind haben wir all unser Hab und Gut als Umzugsgut deklariert. Dieses haben wir auf einen Zettel geschrieben und beim Zoll abgegeben. Wir wurden weder nach den alter der Wahren gefragt noch mussten wir Zoll hierfuer bezahlen. Ob wir nun Glueck hatten oder das die Regel ist kann ich nicht sagen, aber meines wissens nach sind Wahren Zollfrei wenn es sich um Umzugsgut handelt.
Beim Alkohol verhaelt sich das wohl ein wenig anders, habe dazu mal etwas hier im Forum gelesen. Wenn ich mich recht erinnere ist bei einen Umzug jeder Alkohol zu versteuern auch wenn man im sonst normalen Zollfreienbereich bleibt. Das aber unter vorbehalt, auch haben sich natuerlich in den letzten 2 Jahren die Zollbestimmungen wahrscheinlich veraendert.
Bei Toll.no kann man ein entsprechendes Formular fuer die Einfuhr von Umzugsgut herunterladen.

Hilsen Mark
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Re: Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon Karsten » Fr, 01. Jan 2010, 23:49

Hallo Steve.

Steve hat geschrieben:1. Wie hoch ist die und wonach richtet sie sich?

Die Mehrwertsteuer (mva) beträgt 25%. Du hast einen bestimmten Zoll-Freibetrag (waren es 6.000 NOK?) auf Neuwaren.

2. Neuwaren sind Waren, die kürzer als 1 Jahr in meinem Besitz sind, oder?

Ja, im Prinzip richtig. Aber wenn du bspw. gerade einen 6 Jahre alten Fernseher gebraucht gekauft hast, interessiert das niemanden.

3. Was, wenn ich keinen Nachweis (Rechnung) über den Besitz habe?

Ein Nachweis über den Besitz ist ebenfalls uninteressant, lediglich das Kaufdatum solltest du nachweisen können, wenn der Zoll meckert.
Hast du hierüber keinen Nachweis, hängt es von der Laune des Zollbediensteten ab. Kaum eine Chance, die MwSt. zu umgehen wirst du haben, wenn du bspw. etwas einführst, was gerade erst auf den Markt gekommen ist. Natürlich immer nur dann, wenn der Zoll fragt. :wink:

4. Wie sieht es mit einem selbst zusammengebauten PC aus, in dem verschieden alte Teile verwendet sind?

Hier wird niemand eine genaue Aussage treffen können. Ich würde mir keinerlei Sorgen machen.

5. Gelten die Limits insgesamt beim Grenzübertritt oder pro Person? Also bei 2 Personen 8l Bier?

Limits gelten immer pro (erwachsener) Person: Bei 2 Personen entsprechen dies also 10l Bier, wenn keine anderen alkoholischen Getränke mitgenommen werden.

der westfale hat geschrieben:Ob wir nun Glueck hatten oder das die Regel ist kann ich nicht sagen, aber meines wissens nach sind Wahren Zollfrei wenn es sich um Umzugsgut handelt.

Mark, die Definition hat Steve schon richtig gedeutet. Umzugsgut ja, aber mind. 1 Jahr in deinem Besitz, sonst nicht steuerbefreit.

Grüße
Karsten
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Re: Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon Hubi59 » Sa, 02. Jan 2010, 0:14

Hei Steve, ich hab hier im Forum noch kein einzigen Beitrag gelesen das ein Auswanderer beim Zoll alles auspacken musste :wink: .

Ich hatte damals einige Sachen nagelneu, es hat einfach keinen Menschen gekümmert solange sie nicht unbedingt im Originalkarton sind :wink:

Es war damals wochenlange Arbeit der Vorbereitung angesagt, wir waren beim Zoll nach ca 5 Min. fertig, mein alter Anhänger hat dagegen eine halbe Stunde gebraucht.

Gruss Hubi
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Re: Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon Steve » Sa, 02. Jan 2010, 15:05

Danke für die Antworten.

Gelten die 6000NOK Freibetrag auch auf das Umzugsgut? Ich dachte nur, wenn ich "aus dem Urlaub" wieder nach Norwegen komme und dann etwas Neues im Ausland gekauft habe.
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Re: Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon Barney Bär » Sa, 02. Jan 2010, 15:18

Steve hat geschrieben:3. Was, wenn ich keinen Nachweis (Rechnung) über den Besitz habe?


hinreichende gebrauchsspuren kønnen auch einen mehrjæhrigen gebrauch nachweisen.
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Re: Umzug -> Zollmodalitäten

Beitragvon motorkruizer » Sa, 02. Jan 2010, 16:28

Hei!
Aus eigener Erfahrung,wie Hubi sagt!!! Mach ne Liste,Kartons nummerieren,wenn Du relativ neue Sachen hast würde ich sie auch nicht in der Orginalverpackung mitnehmen...Habe das mal in Kristiansand beobachtet...zu 90% holt der Zoll
Fahrzeuge mit osteuropäischen Kennzeichen raus.Also mach Dir keinen zu grossen Kopf.Kann mir nicht vorstellen das sie Dir jeden Karton aufmachen!!
Hilsen
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