"Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 15:04

Ich frage als Nächstes beim UDI nach.
Solange ich nicht ganz fest in Norwegen bin, versuche ich, so wenig schlafende Hunde wie möglich zu wecken. So etwas geht nur nach hinten los.

Danke euch für eure Antworten und Einschätzungen

@trd: Meinste, sowohl beim Skatte... in Norwegen und in Deutschland nochmal anfragen? (weil das hatte ich schon durch, und niemand dort wusste dort selbst so recht wie das gehandhabt werden soll.)
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon ChristianAC » Mo, 14. Dez 2020, 15:23

Wenn du dich mehr als 3 Monate in Norwegen aufhalten willst, musst du dich in Norwegen
registrieren. Dann sind alle Hunde wach, weil 3 Monate später verpflichtet bist deine Einkünfte offenzulegen.
Norwegen möchte dann wissen, womit du deinen Lebensunterhalt bestreitest, damit nicht die Gefahr besteht,
dass du dem norwegischen Sozial- und Krankensystem nicht auf der Tasche liegst.

Tust du es nicht und fliegst auf, gibts ordentliche Strafen und Norwegen wirst du die nächsten Jahre nur noch in
deinen Erinnerungen wiederfinden, da Einreisesperre.

Mvh

Christian
Zuletzt geändert von ChristianAC am Mo, 14. Dez 2020, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon trd » Mo, 14. Dez 2020, 15:24

um Dich in D abzusichern müsste Dein Stb eine verbindliche Auskunft des FA anfordern. Das dauert aber.
in N bekommt man meiner Erfahrung nach eher selten eine schriftliche Bestätigung. Daher habe ich nur mündliche Aussagen.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 15:28

Heißt, egal wie ich es mache, letztendlich bin ich eh der Blöde. :cry:
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon ChristianAC » Mo, 14. Dez 2020, 15:33

Machs richtig, zahl Steuern in Norwegen, such keine vermeintliche Schlupflöcher und alles ist schick.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Mo, 14. Dez 2020, 15:54

Sehr gerne. Nur was ist richtig? Wenn ich für deutsche Auftraggeber arbeite und meinen offiziellen Wohnsitz in D habe, schulde ich dem deutschen Staat Geld und nicht Norwegen. Im Zweifelsfall sieht Norwegen das anders als Deutschland. Und genau da wird es schwierig.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon ChristianAC » Mo, 14. Dez 2020, 16:03

Es hängt daran wo du dich mehr als 185 Tage im Jahr aufhälst.....und das willst du ja.

Im Übergangsjahr wird das ein bischen komplizierter aufgrund deiner Vorauszahlungen. Das wird sich dann
erst mit der Jahressteuererklärung ausgeglichen. Ansonsten stellst du deine Rechnungen mit Rechnungsstand Norwegen,
in entsprechender Höhe, dass du in Norwegen leben kannst. Du kannst davon ausgehen, dass du deinen
Stunden-/Tagessatz wirst anheben müssen.

Mvh

Christian
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon trd » Mo, 14. Dez 2020, 16:13

ChristianAC hat geschrieben:Es hängt daran wo du dich mehr als 185 Tage im Jahr aufhälst.....und das willst du ja.

wenn überhaupt 183 Tage ;) und so wie das geschrieben ist, stimmt es eben nicht. Rest siehe oben, müßig das zu wiederholen
trd
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon trd » Mo, 14. Dez 2020, 16:14

ChristianAC hat geschrieben:Machs richtig, zahl Steuern in Norwegen, such keine vermeintliche Schlupflöcher und alles ist schick.

warum sollte das richtig sein? und warum sollte das ein Schlupfloch sein?
trd
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon EuraGerhard » Di, 15. Dez 2020, 10:03

Hallo!

NorwegenIstSchoen hat geschrieben:Wenn ich für deutsche Auftraggeber arbeite und meinen offiziellen Wohnsitz in D habe, schulde ich dem deutschen Staat Geld und nicht Norwegen.

So lange Du Dich in Norwegen nur als Tourist aufhältst, ist das alles kein Problem. Du kannst Dir sogar ein (Ferien)Haus in Norwegen kaufen. Nur: Als Tourist aus einem EU-Land darfst Du Dich ohne polizeiliche Anmeldung maximal 3 Monate am Stück in Norwegen aufhalten. Wenn Du länger bleiben willst, musst Du Dich anmelden. Egal ob Du in einem (Ferien)Haus o.ä. wohnst oder z.B. mit einem Wohnmobil herumziehst, und egal, wo Du Deinen Wohnsitz hast. Falls Du länger als 3 Monate ohne Anmeldung bleibst, machst Du Dich strafbar. (Und: Einmal für 24 Stunden über die Grenze zu fahren, reicht nicht aus, um den 3-Monats-Zeitraum zu unterbrechen.)

Und wenn Du Dich anmeldest, tauchst Du natürlich auf dem Radar der norwegischen Behörden auf. Und da kann es schon mal sein, dass man wissen will, womit Du Deine Brötchen verdienst. (Und ob man Dir evtl. Steuern aus der Nase ziehen kann ...)

Wenn Du in Zukunft vorhast, häufig zwischen D und N zu wechseln und nicht ganz klar sein sollte, in welchem Land Du Dich überwiegend aufhältst, dann ist das sicherlich machbar, wird aber kompliziert. Da solltest Du Dich nicht auf Forumsbeiträge verlassen, sondern einen Steuerberater mit Erfahrung im Internationalen Steuerrecht involvieren.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Di, 15. Dez 2020, 11:07

Danke auch dir für deine Antwort und Ansicht. Es ist und bleibt verzwickt.... :-?
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Di, 15. Dez 2020, 13:02

Ich habe mich mal auf der Seite des UDI schlau gemacht (Denn nichts anderes tun die Leute vom UDI, wenn man um Auskunft bittet. Die verweisen nur auf ihre Seite, und dann kannst du selbst zusehen, wie du damit zurecht kommst).
Du kannst angeben, dass du ein EU-Bürger bist, der für sich selbst sorgen kann. Dann hast du das Recht, in Norwegen zu arbeiten, leben etc. . Natürlich musst du dich spätästens nach 3 Monaten registrieren und nachweisen, dass du für dich selbst sorgen kannst. Ich schätze, hiesse für mich, dass ich denen ein paar Steuerbescheide vorlegen würde, die beglaubigt ins Englische übersetzt wurden. Zusätzlich muss ich eine private health insurance vorweisen.
Jetzt muss ich das nur noch alles korrekt auf deren Seite verstanden haben, und dann wäre das ja relativ easy (theoretisch).
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon dmaierhofer » Di, 15. Dez 2020, 14:04

Eine schnelle und einfache Antwort hierzu gibt es leider ganz und garnicht...

Dein fall gleicht sich in etwa mit meinem... ich bin zwar aus Österreich aber das wäre Egal...

Ich hatte in den vergangenen Jahren eine Offene Gesellschaft in Österreich im Bereich Webdesign / Webshops / Social Media habe diese in Österreich aufgelöst, und mich in Norwegen als sozusagen Einpersonenunternehmen mit ORG nummer eintragen lassen.

Der erste punkt ist schon mal... Norwegen sieht vor dass wenn du eigentlich der Überzeugung bist dass du nach Norwegen für länger ziehen willst du es ihnen schon vorher sagen musst. Ich habe dazu einen Deutschsprachigen Steuerberater kontaktiert und diesen um Hilfe gebeten, dieser hat meine Firmenanmeldung und Zeitgleich die D-Nummer (Födselnummer) beantragt, (bevor es wieder laut wird, allen anfang bekommt man sowieso eine D-NUmmer die dann in einen Födselnummer umgewandelt wird (D-Nummer weil ohne Sozialversicherung)) wenn man in Norwegen ist melden man sich dann wie in meinem Fall in Drammen Onlinen bei der Polizei und melden seinen Zuzug nach Norwegen und macht einen ID-Check, danach meldet man dem Finanzamt (Statteetaten) sozusagen dass man da ist Arbeiten will und einen Steuerkarte benötigt diese kontrollieren auch (ID-Check/Mietvertrag/Selbstständigkeit/Reisepass) die bringen dann sozusagen einen ins System, und vor allem zur Sozialversicherung (NAV).

Man kann bei UDI oder auch beim Statteetaten sehr wohl auswählen, dass man aus einem EU-Land kommt dass man Selbstständig ist usw... das wichtigste dabei ist dass du sofort zum Arbeiten beginnen kannst die Eintragung als Einzelunternehmen sollte sowieso schon vorher stattgefunden haben, danach muss man nur mehr zu dem Termin einen Reisepass mitnehmen, die Bestätigung der Firmenanmeldung die man von brreg.no bekommt und dem Mietvertrag (wie überall beschrieben nicht älter als 3 Monate ansonsten vom Vermieter eine Besätigung mitnehmen) dann ists es auch schon gewesen... man bekommt in 8 Wochen die D-NUmmer (Födselnummer) ist Steuerlich und Sozialversicherungstechnisch erfasst und alles ist gut.

Danach macht man einen Termin bei https://www.skatteetaten.no/skjema/Meld ... 446=170484 um den fixen zuzug zu melden.

Ps.: Deutsch ist auch eine anerkannte Sprache, demnach musst du nichts auf Englisch übersetzen lassen.
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon dmaierhofer » Di, 15. Dez 2020, 14:15

Ahja zu dem Thema hin und her... zwischen Norwegen und Deutschland. Natürlich gilt die 185Tage regel.

Sie müssen es dir nachweisen dass du irgendwo länger warst, und wenn du dich sowieso vermehrt in Norwegen aufhaltet ist es völlig egal. Zumal wie in meinem Fall ich habe mich in Österreich komplett Abgemeldet, wenn ich in Österreich Geschäftlich bin ist es komplett egal. Auch wenn ich länger Urlaub machen würde... mehr als ein halbes Jahr wird es wohl nicht werden, sonst gilt man eher als Digital Nomade...
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Re: "Bleiberecht" mit Arbeit aus Deutschland

Beitragvon NorwegenIstSchoen » Di, 15. Dez 2020, 14:30

@dmaierhofer: Danke für deine Antwort.
Bei mir ist es ja so, dass ich eben nicht eine Selbständigkeit in Norwegen anmelde (vorerst). Quasi wäre ich, wie du zuletzt schreibst, so etwas wie ein digitaler Nomade. Der Polizei dürfte es bei der Registrierung doch recht egal sein was ich tue. Solange ich denen irgendwie nachweise, dass ich meine rund 20.000 Euro im Jahr verdiene. Und solange ich für kein norwegischen Unternehmen arbeite, bzw. denen in Rechnung stelle, dürfte doch auch das norwegische Finanzamt nichts von mir wollen?! Und vorerst habe ich ja meinen Wohnsitz in Deutschland noch.
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