dieser Thread hier mag mich nicht! Ich hatte hier heute mittag schon zwei lange Beiträge geschrieben und bin immer kurz vor schluss abgestürzt!

Also auf ein neues...
Zoll:
Wie Alsterix schon sehr deutlich geschrieben hat, auch wenn man den Zoll nicht unbedingt sieht heisst das nicht das er nicht da ist!!
So einfach mit deinem Auto beim Zoll durchfahren geht theoretisch selbstverständlich schon, aber der Ârger wird nicht lange auf sich warten lassen.
Du musst nur mal in eine allgemeine Fahrzeuglpmtrolle kommen, und glaub mir, die sind hier gar nicht so selten und da gehts recht streng zu.... Und schon hast du Ärger!
Aber nun gut, du willst also Einfuhr mit midlertidlig kjøretilatelse. Dann solltest du definitiv gleich bei der Einreise beim Zoll halten und das auf den Weg bringen.
Angst vor dem Stop weil es sich um ein vollgestopftes Auto mit Umzugsgut handelt brauchst du eingentlich keine zu haben, es sei den du beabsichtigst Dinge zu transportieren die nicht erlaubt sind. An sonsten ist dein Umzugsgut ja zollfrei und die Einfuhrbestimmungen kannst du ja nachlesen.
Für die midlertidlig kjøretilatelse ist es wichtig das du dich bei der Einreise beim Zoll meldest und das muss gleich in den ersten Tagen in denen du dich im Land aufhälst gemacht werden. Und ganz wichtig, bedenke das ab dem Moment wo du deine norwegische Personennummer hast du nicht mehr in dem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen unterwegs sein darst, jedenfalls nicht ohne die midlertidlig kjøretilatelse!!!!
Die midlertidlig kjøretilatelse zu bekommen wird nicht das Problem für dich sein. Wenn du von der Uni für ein Semester als Gaststudent angenommen bist hast du ja einen schrieb in der Hand mit dem du einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Norwegen dokumentieren kannst. Allerdings wird es halt, wie Alsterix schon dargelegt hat, halt deswegen auch so sein das die midlertidlig kjøretilatelse auch nur auf genau die länge des Semesters gelten wird und du bei einem weiteren Semster dann das spiel mit dem Zoll von vorne losgeht...
Frage 2:
Die midlertidlig kjøretilatelse hat nichts mit deiner registrierung in Norwegen zu tun. Ob du nun schon eine Personennummer hast wenn du kommst oder nicht spielt da keine Rolle, denn die Personnennummer sagt ja nichts darüber aus wie lange du im Land bleiben wirst.
Frage 1:
Nein, das geht nicht. Wenn du erst mal in Norwegen bist musst du da persønlich aufschlagen und dich bei der Polizei melden um deine Fødelsnummer und Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Und erst wenn du die Fødselsnummer hast, kannst du die Steuerkarte bekommen.
Eine Arbeitsgenehmigung brauchst du als EU Bürger sowieso nicht, du brauchst nur eine Aufenthaltgenehmigung und diese bekommst du mit dem nachweis von der Uni das du dort Gaststudent bist.
Als Student darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, Arbeitserlaubnis brauchst du keine dazu
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter helfen
Trolljenta