von Wick1e » Mi, 02. Jul 2008, 18:45
Stehen die daten der umbauten im dt. kfz-schein? Kann nachgewiesen werden das nicht alles bereits vor 30 jahren gemacht worden ist?
Generell ist es wohl so, das wenn mehr als 50% am fahrzeug umgebaut wird, dieses als ein "neues" fahrzeug angesehen wird und die volle steuer gezahlt werden muss.
Z.b. weiss ich von einem, der einen VW Beach Buggy importiert hat.
Dieser war 1984 in Schweden auf basis eines VW Typ1 ("Kaefer") von 1968 aufgebaut worden.
Im schwedischen schein war der Buggy ein 1968 modell.
Der norw. wollte das fahrzeug dann natuerlich als "veteran" ohne hohe steuer importieren.
Dies hat der norw. zoll gestoppt, da mehr als 50% am fahrzeug umgebaut worden ist.
Das fahrzeug wurde dann als ein 1984 modell angesehen und musste die steuer entsprechend zahlen (war zwar nicht soviel, aber doch deutlich mehr wie als "veteran").
Im norw. kfz-schein steht jetzt 1984 als erstzulassung und nicht 1968 wie im schwedischen schein.
Wann 50% umgebaut worden sind, ist eine nicht genau definierte aussage. Da gibts immer wieder streit vor gericht.
Einmal war sogar ein Calibra betroffen, wo der besitzer "nur" verschiedene spoiler und seitenverkleidungen ("ferrari-look") angebaut hatte und biltilsyn meinte es seien veraenderungen von mehr als 50%.
In diesem fall hat aber der Calibra besitzer ohne weiteres recht bekommen und musste nichts zahlen.