Schnettel hat geschrieben:........... die deutsche Botschaft in Oslo. Die kønnen behelfsweise die Ausfuhrbestætigung ausstellen, wenn du die Ausfuhr nachweisen kannst (dafuer helfen dir dann ja wiederum sicher die Einfuhrstempel als Nachweis).
Erteilung einer Ausfuhrbescheinigung zur Erstattung der Mehrwertsteuer
Die Botschaft kann nur in begründeten Ausnahmefällen die Ausfuhr von Waren bescheinigen, wenn das Einholen der Ausfuhrbescheinigung beim deutschen Zollamt bzw. ausländischen Zollamt an der EU-Aussengrenze (Schweden, Dänemark) nachweislich nicht möglich war.
Für die Bestätigung der Ausfuhr müssen Sie in der Regel folgendes vorlegen:
* sämtliche Waren
* Ihren Pass
* bostedsattest vom Folkeregister
* Begründung, warum die Waren nicht bei der Ausreise aus Deutschland bzw. der EU dem Zoll vorgeführt wurden.
Die Gebühren betragen € 20,- /ca. 160 NOK pro Bescheinigung gemäß Auslandskostenverordnung.
Dem widersprechen dann aber die Stempel.
Auf den Seiten des deutschen Zoll gibt es einen "Fahrplan" zum steuerfreien Einkauf.
Anstelle der auch hier genannten Ausfuhrbescheinigung reicht es neuerdings aus, wenn alle Angaben auf der vom Zoll abgestempelten (auch ohne den von mir weiter oben genannten Zusatzstempel) Rechnung ersichtlich sind.
Zu diesen Angaben gehørt aber auch die korrekte Anschrift in der Rechnung
Nachzulesen hier Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr im Wesentlichen Punkte 3, 4 und 6.