ulnau hat geschrieben:Hallo, die Helsetrygdekort braucht man schon, ja. Wir haben einschlägige Erfahrungen mit krankem Kind und Krankenhausaufenthalt im Urlaub. Überall (2 Krankenhäuser, 2 Ärzte) haben wir die Karte vorgezeigt. Die meisten hatten keine oder wenig Erfahrung mit der Karte, und waren skeptisch da die Karten keinen Chip haben, Es gibt aber ein Schema, dass Arzt/Krankenhaus anhand der Infos auf der Karte ausfüllt und dann die Behandlung über die Barmer Ersatzkasse abrechnet. Die Barmer holt sich den Betrag dann von der NAV wieder. Ein Arzt sagte uns, wir müssten uns bei der Ankunft in Deutschland bei der Barmer anmelden. DAS STIMMT ABER NICHT! Wir mussten uns noch schriftlich dazu bereiterklären, alle Kosten zu übernehmen falls die Abrechnungen nicht klappen. Aber alles hat letztendlich geklappt, man muss in dem Moment bei Arzt oder Krankenhaus halt nur etwas hartnäckig sein und halt Deutsch können. Sogar die Medizin wurde dann von Barmer/NAV übernommen. Bei einer Behandlung in Norwegen hätten wir die entsprechende Medizin selbst zahlen müssen. Eine zusätzliche Reiseversicherung ist auch gut, die zahlt u. U. Rückreise, gepäck usw. Wir haben eine ganzjährige Reiseversicherung für die komplette Familie, das hat sich schon gelohnt, allein falls man mal ein Flugticket abbestellen muss. Also: viel Spass in Deutschland!

Besser hætte das niemand formulieren und auf den Punkt bringen kønnen!
Was das Anmelden bei einer deutschen Krankenkasse betrifft (das ist/war nicht zwingend die Barmer) so war das frueher mal so. Aber genau das soll ja diese Europæische Krankenkarte abløsen. Und diese Regelung ist schon seit mehreren Jahren in Kraft. Nur kommt es wahrscheinlich nicht so hæufig vor, dass ein im Ausland Versicherter in Dtl. zu einem Arzt geht. Daher wissen die Angestellten auch oft nicht, wie sie das handtieren sollen (oder kennen eben nur alte Vorgehensweisen, weil sie so einen Fall vielleicht das letzte Mal vor 10 Jahren hatten....

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Aber hier steht alles zusammen gefasst, was die Leistungserbringer (Ærzte, Zahnærzte etc...) zu tun und zu beachten haben:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/U ... ichten.htmVielleicht sollte man sich den Link einfach notieren und mitnehmen. So kann man einem Arzt im Falle eines Falles (und keiner weiss, was zu tun ist) dies in die Hand druecken....

Was die Behandlung bzw. die Kosten betrifft, so ist es dann so, dass man den Versicherten in dem jeweiligen Land gleichgestellt wird.
D.h., wenn ich in Norwegen versichert bin und nach Dtl. reise, dort krank werde und zum Arzt muss, dann kommen auf mich die gleichen Kosten zu wie fuer einen gesetzlich Versicherten in Dtl. - d.h. ich zahle die Praxisgebuehr, aber keinen Eigenanteil des Arztbesuches und auch die Zuzahlung fuer die Medikamente richtet sich nach den dt. Richtlinien.
Wenn einem in Dtl. eine Fuellung aus dem Zahn fællt, die dann erneuert werden muss, zahlt man also nichts, wæhrend man in N die gesamte Behandlung selbst bezahlen muesste...