Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon olly40 » Fr, 29. Jul 2011, 22:00

Als Freiberufler ist man aber nicht versicherungspflichtig. Wenn man sich also privat krankenversichert, dürfte das mit dem Aufenthalt in Norwegen kein Problem sein.
Für Steuerkarte und Führerschein müsste man aber (glaube ich) einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bei der Frage nach dem Nebenwohnsitz haben die bei mir gemeutert. Das wollte keine Behörde wissen. Ich lebe aber auch wieder hier, wenn auch nur übergangsweise, denn mein Zuhause ist jetzt eigentlich Norwegen, wo meine Familie ist.
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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon Gudrun » Fr, 29. Jul 2011, 22:06

olly40 hat geschrieben:Als Freiberufler ist man aber nicht versicherungspflichtig....
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Auch als Freiberufler ist man in D kranken- und pflegerversicherungspflichitg. Das kann man durch eine Privatversicherung oder durch freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse regeln.

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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon olly40 » Fr, 29. Jul 2011, 22:22

Gudrun hat geschrieben:Das kann man durch eine Privatversicherung ...
Das ist ja das Wesentliche von dem, was ich meine. Mit einer Privatversicherung kann man problemlos im Ausland leben. Bei einer gesetzlichen Versicherung könnte es vielleicht schwierig werden.
Dieser Punkt wäre also schon mal regelbar. :wink:
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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon Gudrun » Sa, 30. Jul 2011, 12:25

olly40 hat geschrieben:...Mit einer Privatversicherung kann man problemlos im Ausland leben. ...Hilsen Daggi

Aber in Norwegen doch nur 6 Monate, oder?

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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon olly40 » So, 31. Jul 2011, 0:10

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Deutschland und Österreich (Schengen-Länder) sowie von Großbritannien, Lichtenstein und der Schweiz (übrige EU/EFTA) besitzen, können Sie ohne besondere Genehmigung nach Norwegen einreisen und sich dort bis zu 3 Monaten aufhalten. Für die Schweiz reicht dafür die ID. Bitte achten Sie darauf, daß diese noch drei Monate nach Ausreise aus Norwegen gültig sein muß.

Wenn Sie länger als drei Monate lang in Norwegen bleiben möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag kann nach der Einreise in Norwegen gestellt werden. Die zuständige Behörde ist die zentrale Ausländerbehörde (Utlendingsdirektoratet) in Norwegen; den Antrag stellen Sie bei der örtlichen Polizei in Norwegen.

Sie haben - in der Regel - Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie Ihren gültigen Reispaß vorlegen und nachweisen, daß Sie ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben bzw. in Norwegen verdienen werden. Zusätzlich müssen Sie, je nach Ihrer Ausgangslage, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
(http://www.amb-norwegen.ch/Embassy/3BBA ... _Norwegen/)
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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon electribus » So, 07. Aug 2011, 12:40

Also erstmal Danke für all die Meldungen hier. Das mit dem Führerschein wäre dann geklärt. Das war ein Missverständnis. Man dachte ich will in Norwegen einen deutschen Führerschein. Der Hinweis auf die Umschreibung auf einen norwegischen fehlte leider.

Mit den zwei Wohnsitzen bin ich am Ball. Ich stehe in Kontakt mit dem deutschen Behörden. Ich werde euch auf dem laufenden halten.
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Re: Wohnsitz in Deutschland und Norwegen oder nur Norwegen?

Beitragvon electribus » Di, 16. Aug 2011, 21:42

Also ich habe mich nun schriftlich bei den Behörden in Deutschland informiert. Die Anmeldung trotz des Wohnsitzes in Norwegen ist kein Problem. Einfach wieder anmelden und der Wohnsitz ist genauso nutzbar wie früher. Da der andere Wohnsitz nicht in Deutschland ist, zählt dieser auch nicht als Zweitwohnsitz und unterliegt auch keiner Einschränkung und kostet auch nichts extra. Das einzige ist, dass man einer gewissen Regelmäßigkeit der Anwesenheit unterliegen sollte. Diese ist jedoch sehr weit streckbar sagte man mir. 4x stellt schon eine Regelmäßigkeit dar.

Das mit dem Arbeiten sei nur von einem Experten für Arbeitsrecht zu beantworten, da dies doch sehr weitläufig sei, jenachdem was mach machen will. Ich glaube ich lasse das lieber und suche mir hier was in dem Bereich. Das ist glaub ich einfacher :)
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