Wir erwarten ein Kind (wir deutsche, Geburt in Norwegen) und möchten dem Kind gerne die norwegische Namensgebung ermöglich, also
Peter Muster Mann
wobei Muster als mellomnavn der Mutter benutzt werden soll. In Deutschland geht das ja nicht, weil es dann Muster-Mann heißen müßte, mit Bindestrich.
Ich hörte von einer Ausnahmeregelung, wenn das Kind mit diesem Namen in Norwegen schon länger (1 Jahr?) registriert ist, müssen es die deutschen Behörden anerkennen bei der Passausstellung.
Stimmt das? Ich konnte dazu keine Belege finden.
Und kann das Kind denn stattdessen die norwegische Staatsbürgerschaft bekommen, weil wir schon einige Jahre hier wohnen?