Mellomnavn bei Kindern

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Mellomnavn bei Kindern

Beitragvon Steve » Mo, 09. Jan 2012, 20:58

Wir erwarten ein Kind (wir deutsche, Geburt in Norwegen) und möchten dem Kind gerne die norwegische Namensgebung ermöglich, also
Peter Muster Mann
wobei Muster als mellomnavn der Mutter benutzt werden soll. In Deutschland geht das ja nicht, weil es dann Muster-Mann heißen müßte, mit Bindestrich.

Ich hörte von einer Ausnahmeregelung, wenn das Kind mit diesem Namen in Norwegen schon länger (1 Jahr?) registriert ist, müssen es die deutschen Behörden anerkennen bei der Passausstellung.
Stimmt das? Ich konnte dazu keine Belege finden.

Und kann das Kind denn stattdessen die norwegische Staatsbürgerschaft bekommen, weil wir schon einige Jahre hier wohnen?
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Re: Mellomnavn bei Kindern

Beitragvon norwegenbus » Mo, 09. Jan 2012, 21:34

Steve hat geschrieben: ...., müssen es die deutschen Behörden anerkennen bei der Passausstellung.

...halte ich für ein Gerücht - das deutsche Namensrecht kennt nur Vor - und Familiennamen . Angleichungen ausländischer Namen finden nach § 47 BGBEG statt und -wenn ich ihn richtig verstehe - muss dann der mellomnavn entweder dem Vor oder Familiennamen eindeutig zugeordnet werden ( Bindestrich ) oder entfällt .
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Re: Mellomnavn bei Kindern

Beitragvon Gudrun » Mo, 09. Jan 2012, 21:43

Die Botschaft sagt, Namen nach deutschem Recht und hier

Grüße Gudrun
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Re: Mellomnavn bei Kindern

Beitragvon Alyana » Mo, 09. Jan 2012, 22:07

Das mit dem Norwegischen Namensrecht funktioniert nur wenn ein Elternteil Norweger ist und das Kind durch Geburt die Norwegische Staatsbürgerschaft hat,dann wird in Deutschland das Norwegische Namensrecht anerkannt.
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Re: Mellomnavn bei Kindern

Beitragvon Schnettel » Mo, 09. Jan 2012, 22:27

Steve hat geschrieben:Und kann das Kind denn stattdessen die norwegische Staatsbürgerschaft bekommen, weil wir schon einige Jahre hier wohnen?

Nein.
Da ihr beide Deutsche seid, bekommt das Kind zunächst auch die deutsche Staatsbuergerschaft.
Fuer Minderjährige kann fruehestens nach 5 Jahren Aufenthalt die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt werden (fuer ueber 12jährige, wenn sie fuer diese selbständig beantragt wird).
Ansonsten kann fuer euer Kind erst dann die norwegische Staatsbuergerschaft beantragt werden, wenn ihr sie selbst beantragt.
Alles nachzulesen bei http://www.udi.no

Das wird dann wohl noch ein Weilchen dauern, denn wenn ich mich recht erinnere, bist du ja erst (noch nicht ganz) 2 Jahre in Norwegen?
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Re: Mellomnavn bei Kindern

Beitragvon Steve » Mi, 11. Jan 2012, 14:51

Ja, dann sieht es ja nicht so rosig aus :-(
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