Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

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Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Der Himmel » Fr, 24. Feb 2012, 6:51

Hallo,

ich heiße Sören bin 25 Jahre jung und muss euch gleich mal mit einer Frage nerven.

Mein Vater baut derzeit ein Ferienhaus (für uns) bei unseren norwegischen Freunden, nun will er aus Deutschland Baumaterialien (Fenster u. Tür) im Wert von ca. 1.500€ mit nach Norge nehmen. In den Freibetrag von 6000NOK fällt er somit ja nicht mehr.

Nun ist die Frage was nun zu tun ist, muss er die Materialoien verzollen lassen, wenn ja wo? Bekommt man dann die deutsche Mehrwertsteuer zurück? Ich habe in diesem Bezug überhaupt keine Ahnung und würde mich daher riesig freuen wenn mir das jemand leicht verständlich erklären könnte

Das Grundstück auf dem das Haus gebaut wird, gehört den Norwegern, somit auch das Haus, ich weiß nicht ob das evtl nen Unterschied macht.

Vielen Dank im Vorraus
Der Himmel
 
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Feb 2012, 9:59

Hallo Sören,

- zunæchst zur deutschen Mehrwertsteuer:
Hier muss unterschieden werden, wo dein Vater seinen Wohnsitz hat!
1. Variante: dein Vater wohnt in Norwegen:
Je nachdem, wo dein Vater Fenster und Tuer kauft, kann er mit einer Ausfuhrbescheinigung die gezahlte Umsatzsteuer von der Firma, wo er die Baumaterialien gekauft hat, wieder bekommen. Alle Informationen zur Vorgehensweise dafuer gibt es hier.
In Norwegen bekommt dein Vater keine deutsche Mehrwertsteuer zurueck. Dies muss er in Dtl. regeln.
2. Variante: Dein Vater wohnt in Deutschland (bzw. EU):
No Chance!

So, wie ich deine Info deute, wohnt ihr (und auch dein Vater) in Dtl.? Somit wære das Variante 2...

- der Zoll in Norwegen:
Wie du schon geschrieben hast, die zoll- und abgabenfreie Wertgrenze fuer die Einfuhr von Waren fuer Reisende liegt bei 6.000 NOK.
Was darueber hinaus geht, muss verzollt werden.
Hier wird pro Ware unterschieden.
D.h.,
- hat man eine Ware dabei, die insgesamt ueber 6.000 NOK Wert hat, muss der gesamte Betrag verzollt werden.
- Besteht die Einfuhr aus mehreren Waren, dann muessen die Waren verzollt werden, die den Betrag von 6.000 NOK ueberschreiten.
Ein Beispiel:
Dein Vater kauft eine Tuer fuer 800 Euro und 2 Fenster fuer je 350 Euro.
Die beiden Fenster (700 Euro = unter 6.000 NOK) fallen in die Wertgrenze, die Tuer nicht. Die Einfuhr der Tuer muss dann verzollt werden.
Zoll selbst fællt fuer Baumaterialien nicht an. Jedoch Einfuhrumsatzsteuer.
Hier gibt es einen Kalkulator, wo man das ganz einfach ausrechnen kann.
Wichtig: Zur Wertermittlung fuer die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (merverdiavgift) zæhlen auch Transport und Versicherung dazu. D.h., auch, wenn dein Vater selbst fæhrt und keine Transportkosten ggu. einer Firma oder so hat, wird der Zoll einen Betrag X annehmen fuer den Transport der Waren bis zur Grenze.
Fuer das Beipiel mit der Tuer und den Fenstern bedeutet dies konkret:
2 Fenster á 350 Euro --> abgaben-, zollfrei
1 Tuer á 800 Euro + (beispielsweise) 50 Euro Transport --> ergibt einen zu verzollenden Warenwert von 6.409 NOK (je nach Kurs...) --> 25% merverdiavgift (Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer) ergeben dann 1.602,25 NOK.

Wichtig: Der Wert muss mit den Rechnungen nachgewiesen werden! Ansonsten nimmt der Zoll einen Wert an...
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Der Himmel » Fr, 24. Feb 2012, 13:13

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie du schon richtig vermutet hast ist unser beider Wohnsitz in Deutschland. Somit haben wir mit der Mwst keine Chance.....schade!

Ach so geht das, ich dachte die Grenze von den 6000NOK bezieht sich auf die ggesamten eingeführten Materialien. Also wenn ich jetzt beispielsweise 3 Türen zu je 500 Euro einführe, brauch ich diese nicht verzollen lassen? Muss ich dann trotzdem an die Zollstelle fahren?

Muss man sich dann vorab irgend einen Nachweis holen oder reicht es wenn ich mit den Rechnungen einfach an die Norwegische Zollstelle fahre?

Mit freundlichen Grüßen
Der Himmel
 
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Det22 » Fr, 24. Feb 2012, 13:22

Wobei sich die Frage stellt, ob die Fenster und Tueren nicht als "Einheit" gewertet werden, weil die Teile ja zu "einem" (sprich am Ende der Bauzeit mit anderen Materialien zu einer Huette) zusammengefuehrt werden sollen.

Dann muss der gesamte Betrag (also Tuer und die Fenster zusammengerechnet) der Mehrwertsteuer unterworfen werden, auch eine "getrennte" Einfuhr (entweder in zwei Fahrzeugen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten) wuerde nichts an der rechtlichen Betrachtung ændern, auch dann muesste man entsprechend alles der Mehrwertsteuer unterwerfen.
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Feb 2012, 13:59

Det22 hat geschrieben:Wobei sich die Frage stellt, ob die Fenster und Tueren nicht als "Einheit" gewertet werden, weil die Teile ja zu "einem" (sprich am Ende der Bauzeit mit anderen Materialien zu einer Huette) zusammengefuehrt werden sollen.
Was aus den Einzelteilen mal irgendwann wird - also die eigentliche Verwendung, spielt ja keine Rolle. Steht auch nirgendwo.
Dass die Materialien zu "einer" Huette mal zusammengefuegt werden sollen, wære ja fuer den Zoll auch nur spekulativ. Die Tuer kønnte ja fuer etwas ganz anderes bestimmt sein als die Fenster...
Aber wichtig ist tatsæchlich, dass es einzelne Tueren und Fenster sind - also kein "Set" oder æhnliches.

Det22 hat geschrieben:Dann muss der gesamte Betrag (also Tuer und die Fenster zusammengerechnet) der Mehrwertsteuer unterworfen werden, auch eine "getrennte" Einfuhr (entweder in zwei Fahrzeugen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten) wuerde nichts an der rechtlichen Betrachtung ændern, auch dann muesste man entsprechend alles der Mehrwertsteuer unterwerfen.
Das mit der getrennten Einfuhr ginge dann, wenn Himmels Vater einmal die Fenster (wenn diese weniger als 6.000 NOK wert sind) einfuehrt und beispielsweise 2 Tage spæter die Tuer. Da das einzelne Teile sind, geht das durchaus.
Denn die 6.000 NOK Freigrenze gilt pro Einreise, wenn man længer als 24 Stunden ausserhalb Norwegens war.
(Ob sowas Sinn macht oder nicht, ist eine andere Seite...)

Das, worauf du ansprichst, ist, wenn eine Ware/ eine Einheit mehr als 6.000 NOK wert ist und dass man dieses dann nicht auf mehrere Einreisen (und auch nicht auf mehrere Personen) anrechnen kann.
Hvis verdigrensen overskrides, kan du selv velge hvilke varer du vil betale toll og avgifter for. Hvis verdien av én vare overstiger grensen, må du betale toll og avgifter for hele varens verdi. Varer som utgjør et hele, kan du ikke dele og innføre over flere reiser, eller av flere personer. Dette gjelder selv om verdien av den enkelte del er mindre enn verdigrensen.

Heisst, wenn ich mit meinem Mann in Dtl. einen Fernseher fuer 1.000 Euro kaufe und den einfuehren will, dann ist dieser eine Einheit, die fuer sich mehr als 6.000 NOK wert ist. Da kann ich zum einen nicht sagen, diese Einfuhr soll bspw. auf die Einreise im Mai und auf die Einreise im Juni angerechnet werden, weil ich bei der zweiten Einreise vielleicht gar nichts mitbringe. (Ich kann ja auch physisch nicht erst einen halben Fernseher und spæter die andere Hælfte mitbringen.)
Ich kann ebensowenig die Freigrenze meines Mannes und meine zusammenrechnen - und beispielsweise sagen: ich fuehre einen halben Fernseher ein und mein Mann einen halben. Jede Einheit muss fuer sich schon ein einzelnes Teil mit einem Wert sein.

Wenn die Fenster und Tueren eine einheitliche Ware wæren - ein zusammenhængendes Set also - dann wære das so, ja. Dann muesste das gesamte verzollt werden, auch wenn die Einzelteile unter der Wertgrenze liegen.
Aber sowas finde ich als Beispiel dann schon sehr an den Haaren herbei gezogen. ;-)
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Det22 » Fr, 24. Feb 2012, 14:08

Schnettel hat geschrieben:...Wenn die Fenster und Tueren eine einheitliche Ware wæren - ein zusammenhængendes Set also - dann wære das so, ja. Dann muesste das gesamte verzollt werden, auch wenn die Einzelteile unter der Wertgrenze liegen.
Aber sowas finde ich als Beispiel dann schon sehr an den Haaren herbei gezogen. ;-)



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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Feb 2012, 14:11

Der Himmel hat geschrieben:Ach so geht das, ich dachte die Grenze von den 6000NOK bezieht sich auf die ggesamten eingeführten Materialien. Also wenn ich jetzt beispielsweise 3 Türen zu je 500 Euro einführe, brauch ich diese nicht verzollen lassen?
Nee, da hast du was falsch verstanden. So interpretiert kønntest du ja einen ganzen LKW mit 500-Euro-Tueren mitnehmen. So ist das nicht.
Die 6.000 NOK beziehen sich durchaus auf die gesamten eingefuehrten Materialien.
Wenn du 3 Tueren á 500 Euro einfuehrst, dann liegt sozusagen nur eine Tuer unter der Freigrenze.
Mit nem Kurs von 1:7,5 entspricht also eine Tuer einem Wert von 3.750 NOK. 2 Tueren liegen mit 7.500 NOK schon darueber.
Das heisst, in dem Fall ist nur eine Tuer zollfrei, beide anderen Tueren muessen mit ihrem kompletten Wert (1000 Euro +Transportkosten) verzollt/versteuert werden.

Das bedeutet fuer euch also, auseinander zu dividieren, was die einzelnen Waren mit ihrem jeweiligen Wert sind - und mit welcher Zusammenstellung es am besten in die Grenze von 6.000 NOK passt.
Hvis verdigrensen overskrides, kan du selv velge hvilke varer du vil betale toll og avgifter for.
heisst
Wenn die Wertgrenze ueberschritten wird, kannst du selbst wæhlen, fuer welche Waren du Zoll und Abgaben bezahlen willst.

Am besten macht ihr eine Liste ueber die eingefuehrten Waren mit jeweiligem Wert, grenzt davon ab, welche in die Reisefreigrenze zæhlen sollen, und welche verzollt werden sollen.
Die Rechnungen heftet ihr am besten dran, damit der Zoll das ggf. nachpruefen kann.
Dein Vater fæhrt an der Grenze auf die rote Spur, geht mit dem Zettel zum Zoll, erklært nochmal, welche Waren innerhalb der Freigrenze sind und was verzollt werden muss. Der Zoll guckt evt. noch im Fahrzeug nach, rechnet den Betrag fuer die Mærchensteuer aus, dein Vater bezahlt an Ort und Stelle und fertig.
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Schnettel » Fr, 24. Feb 2012, 14:12

Det22 hat geschrieben:Wobei der Gesetzgeber oder besser gesagt, der Zøllner im Zweifel mehr als kræftig an den Haaren ziehen kann. :mrgreen:
You made my day! :super: :lol:
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Re: Einfuhr Baumaterialien im Wert von 1.500€

Beitragvon Det22 » Fr, 24. Feb 2012, 19:08

Schnettel hat geschrieben:.........Das, worauf du ansprichst, ist, wenn eine Ware/ eine Einheit mehr als 6.000 NOK wert ist und dass man dieses dann nicht auf mehrere Einreisen (und auch nicht auf mehrere Personen) anrechnen kann.
.........


Nein, das meine ich nicht, wenn ich z.B. fuer ein Bauprojekt Isolationsmaterial (z.B. 10 Rollen) im Gegenwert von NOK 10 000 benøtige, und ich fahre 2 mal z.B. nach Schweden, ob es auffællt oder nicht, lassen wir einmal dahingestellt, und kaufe jedes Mal 5 Rollen im Gegenwert von NOK 5 000, so sind diese 2 Einkaufsfahrten als eine Fahrt / ein Einkauf / Import anzusehen und, obwohl die einzelne Fahrt / Einkauf fuer sich betrachtet unter NOK 6 000 bleibt, wæren die NOK 10 000 in voller Høhe der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Manches, was einfach auszusehen scheint, ist bei næherer rechtlicher Betrachtung dann doch nicht mehr ganz so einfach.
Ich betrachte hier aber einfach nur die rechtliche Seite und nicht den Willen von Herrn oder Frau Busch :mrgreen:
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