Außenbordmotor

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Außenbordmotor

Beitragvon Karla » Mo, 02. Jul 2007, 21:20

Hallo :-),

darf man in Norwegen ein Boot mit Außenbootmotor ohne Führerschein oder ähnliches fahren ?
Sind einige Seen bzw Fjorde gesperrt für motorrisierte Boote oder darf man rumtuckern , wie man möchte ?
Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen danke.

Liebe Grüße Karla
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon olf » Di, 03. Jul 2007, 17:13

Hallo !

Meines Wissens nach war N lange Zeit führerscheinfrei, aktuell sind (mein Kenntnisstand) Motore unter 7,35 kW ( 10 "PS" ) führerscheinfrei.
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon cantara » Di, 03. Jul 2007, 20:47

Hallo Olf!
Mein Boot hat 30 HK und ich brauche keine Genehmigung.
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon isbjörn » Di, 03. Jul 2007, 22:07

In Norwegen gibt es keine Führerscheinpflicht für Boote unter 15 m (und unter 50 Bruttotonnen).

http://www.redningsselskapet.no/nssr/binary/37297/file

Nur, wenn man jünger ist als 16 Jahre, darf das Boot nicht länger sein als 8 m, nicht schneller fahren als 10 Knoten und nicht mehr als 10 PS haben.

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Re: Außenbordmotor

Beitragvon olf » Di, 03. Jul 2007, 22:19

... ich habe vor zwei Wochen (bei einer Dienstreise) mit Leuten von einer norwegischen Werf gesprochen:

Die Führerscheinpflicht wird kommen, aber da gibt es natürlich so was wie Besitzstandswahrung.

- Das wird natürlich dann nicht für Turisten gelten.
- Und wenn Du Dein Boot mit nach Norwegen nimmst, musst Du ja schon eine Führerschein aus D haben, sofern der Motor über 3,6 kW ( 5 "PS" ) hat.
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon isbjörn » Di, 03. Jul 2007, 22:26

olf hat geschrieben: Und wenn Du Dein Boot mit nach Norwegen nimmst, musst Du ja schon eine Führerschein aus D haben, sofern der Motor über 3,6 kW ( 5 "PS" ) hat.


Ansonsten gibt es Probleme mit der Versicherung.

In der Regel ist es uebrigens so, dass, wenn man mit einem Boot im Ausland unterwegs ist, die Regeln des Heimatlandes gelten, da man ja nicht fuer jedes zu besuchende Land den landeseigenen Fuehrerschein machen kann.

Norwegen hat das aber bisher bei kleinen Jollen, die in der Regel von Angeltouristen benutzt werden, nicht angewendet.

Bislang gibt es keine Fuehrerscheinpflicht und, und wenn sie eingefuehrt wird, werden die ohne Lappen zu fahrenden Boote fuer den Durchschnittstouristen weiterhin (zu) gross genug sein.

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Re: Außenbordmotor

Beitragvon Jürgen Wulf » Di, 03. Jul 2007, 23:07

Bootsführerschein in Norwegen


Nach Rücksprache mit verantwortlichen Partnern des Tourismus in Norwegen und auf Grund von Aussagen in verschiedenen Medien Norwegens ist eine klare Tendenz zu erkennen, dass in absehbarer Zeit für die Führung von Motorbooten in norwegischen Gewässern eine entsprechende Lizenz gefordert wird.

Nach jetzt vorliegenden Informationen soll zunächst ab 2009 für Boote über 7 m Länge und Motoren ab 25 PS die Pflicht des Nachweises eines Bootsführerscheines eingeführt werden. Das betrifft sowohl Staatsbürger [b]Norwegens, aber auch Ausländer.

Ab 2010 soll eine weitere Verschärfung für kleinere Boote und Motoren durchgesetzt werden. Laut jetzigem Informationsstand bleiben Boote bis 15 Fuß und Motoren bis 9,9 PS auch künftig bootsführerscheinfrei.


Haben Sie die Absicht, auch nach 2009 Ihren Angelurlaub in Norwegen zu verleben, treffen Sie rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen.

Wir helfen Ihnen dabei und bieten Ihnen an, den Bootsführerschein „Binnen“ und „See“ in einem Wochenlehrgang im Ostseebad Kühlungsborn zu erwerben.


Das habe ich unter Google gefunden, Quelle: Ein hiesiger Anbieter von Norwegenangelreisen!

Jogi
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon Wick1e » Mi, 04. Jul 2007, 0:20

Achte auf die zollformalitaeten.
Am besten ist es wenn das boot in D registriert ist (ist vieleicht sogar pflicht in D?), damit du papiere hast das es ein dt. boot ist.
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon isbjörn » Mi, 04. Jul 2007, 9:01

Jürgen Wulf hat geschrieben:Das habe ich unter Google gefunden, Quelle: Ein hiesiger Anbieter von Norwegenangelreisen!

Jogi


Du meinst wohl "ein hiesiger Anbieter von Bootsfuehrerscheinkursen ?!

Ein Boot bis 7m und 25 PS duerfte wohl fuer den Angeltouristen ausreichend sein.

Eine Beschraenkung 2010 auf 15 Fuss und 9,9 PS ist mehr als unwahrscheinlich.

Ich kann allerdings jedem, der Motorboot fahren will, nur empfehlen, einen Bootsfuehrerschein zu machen.

Hilsen

isbjörn

(22 Fuss, 165 PS 8) )
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon Karla » Mi, 04. Jul 2007, 10:25

danke Euch allen für die ausführlichen Antworten .
Wir haben nur ein kleines Boot mit einem 4 PS Motor , ich verspreche , ich lege mich nicht mit der Queen Mary 2 an :wink: , aber unter diesen Umständen werden wir das Zeugs wohl mitnehmen .
Gruß Karla
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon isbjörn » Mi, 04. Jul 2007, 10:52

Ihr muesst das Boot bei der Einreise beim Zoll anmelden, dann bekommt Ihr eine zeitweilige Genehmigung, es in N zu nutzen.

Bei der Ausreise dann abmelden.

Schwimmwesten nicht vergessen.

Viel Spass !

Wir segeln Montag nach Skagen und dann weiter nach Schweden. Hoffentlich wird das Wetter noch besser !

Hilsen

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Re: Außenbordmotor

Beitragvon Jürgen Wulf » Mi, 04. Jul 2007, 10:57

Isbjørn:

Ne ne, ist tatsächlich ein Anbieter von Angelreisen, der aber Wert auf den Bootsführerschein legt und sicherlich nicht zu seinem Schaden, diesen vermittelt!

Meine Meinung ist da auch eindeutig; Bootsführerschein: Ja, bitte!

Jogi
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon Kerstin i Norge » Mi, 04. Jul 2007, 12:14

Wenn es um Seen geht - da würde ich lokal nachfragen. Denn oft liefern die Seen auf dem Lande das Wasser für die Anwohner. Und da muss dann Aussenbordmotor wirklich nicht sein. Einfach am nächsten Hof mal anklopfen und fragen.

lg

Kerstin
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon olf » Mi, 04. Jul 2007, 17:02

isbjörn hat geschrieben:Ihr muesst das Boot bei der Einreise beim Zoll anmelden, dann bekommt Ihr eine zeitweilige Genehmigung, es in N zu nutzen.


... habe ich bisher mit meinem Schlauchboot noch nie gemacht ;-) (Boot fahrt ja nuter deutscher Flagge)
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Re: Außenbordmotor

Beitragvon isbjörn » Mi, 04. Jul 2007, 19:01

@Olf:

Möglicherweise habe ich da die Vorschriften zu eng ausgelegt. Es heisst, die vorübergehende Einfuhr eines Bootes von Personen, die nicht in Norwegen wohnhaft sind, ist bis zu einem Jahr abgabenfrei. Und Personen, die aus einem nichtnordischen Land mit ihrem Boot nach Norwegen kommen, müssen sich auf jeden Fall beim Zoll melden.

Das ganze betrifft bei näherer Betrachtung wohl eher Personen, die mit dem Boot nach N reisen, also auf dem Wasserweg.

Hilsen

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