Hallo Ihr,
falls sich die Gesetze nicht wesentlich geändert haben gilt folgendens. Doppelte Staatsbürgerschaft gilt für die Kinder wenn ein Elternteil Norweger ist, egal ob Vater oder Mutter. Auch in Deutschland, ab den 18 Lebensjahr muß das Kind laut norwegischen Staatsrecht wählen ob es die Norwegisch oder die Deutsche Staatsbürgerschaft behalten will. Beides ging oder geht nicht. Außnahmen sind Länder wo der Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Geburtsrecht erworben wird. Z.B USA da bleibt die doppelte durch die Gesetze dieses Landes ja eh erhalten.
Studieren in Deutschlan ist für Norweger leicht da hier die Absprachen der EÖS gelten. Außerdem konkurieren sie ja als Ausländer bei NC Fächern nur unter den Ausländern und nicht mit den Deutschen.
Nachteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist das wenn man in das andere Land reist, keine Hilfe von der jeweiligen Botschaft des anderen Landes ewarten kann da man ja Staatsbürger des besuchten Landes ist. Militärdienst etc. (gilt natürlich nur für ab 18 jährige).
Mvh
Mysen