Alexi86 hat geschrieben:Wahrscheinlich ist die Frage überflüssig, aber egal...Mein Freund und ich haben vor bis zum Polarkreis zu fahren. Wenn wir nun einen Abstecher nach Schweden machen, müssen wir den Alkohol dann erneut verzollen?
Ich würde dann halt nur nach Schweden rüberfahren, wenn ich den eingeführten und bereits verzollten Alkohol - egal ob Bier, Wein oder sonstwas, schon aufgebraucht hätte. Und - für diese Zwecke (auch für eventuelle Kontrollen zwischendurch unterwegs, die zwar selten, aber dennoch sind) sollte man seine Verzollungsquittung aufheben.
Wir haben das auch einmal so gehandhabt, dass wir den noch vorhandenen Wein (es waren nurmehr zwei, drei Flaschen) im Wald versteckt hatten, dann rübergefahren sind, die Quote eingekauft und wieder zurück und den versteckten Wein wieder abgeholt haben. Ehrlich gesagt fand ich das alles reichlich kindisch und doof, aber wenn einen der Staat zu solch idiotischen Aktionen zwingt, dann macht man das eben. Wo man sich eh wundert, wie der norwegische Staat diesem Einkaufstourismus nach Schweden so zuschaut, der ja stellenweise gigantische Dimensionen hat.