Visum für Norwegen?

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Visum für Norwegen?

Beitragvon Harald » Fr, 02. Nov 2007, 0:28

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:

Wir sind nach 5,5 Monaten Norwegen-Rundreise seit einer Woche wieder zu Hause. Beim allerersten Stöbern im Forum stieß ich auf einen Beitrag zu einem anderen Thema, in dem erwähnt wurde, dass man ab dem 3. Monat Aufenthalt in N ein Visum bräuchte!?
Nun wird dies sicherlich nicht wirklich viele Leser interessieren, aber hat trotzdem jemand unter euch nähere Infos zu einer solchen Regelung? Welche Konsequenzen könnte eine Nichtbeachtung ggf. nach sich ziehen? Wer meldet sich denn bei der Einreise an, wenn die Reisedauer gar nicht so genau abzusehen ist...

Danke für euere evtl. Infos und Ideen!

Harald
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon EuraGerhard » Fr, 02. Nov 2007, 9:45

Hallo,

ein Visum nicht, aber eine Aufenthaltsgenehmigung. Norwegen ist kein EU-Mitgliedsland, deshalb gilt die generelle Freizügigkeit für EU-Bürger hier nicht.

Näheres siehe hier.

MfG
Gerhard
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon Ingo M » Fr, 02. Nov 2007, 10:41

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo,

ein Visum nicht, aber eine Aufenthaltsgenehmigung. Norwegen ist kein EU-Mitgliedsland,


Das ist richtig.

EuraGerhard hat geschrieben:deshalb gilt die generelle Freizügigkeit für EU-Bürger hier nicht.


Das ist frei erfunden. Oder, besser gesagt, BLÖDSINN.
Das Gegenteil ist richtig. Norwegen gehört dem EWR und sogar dem Schengen-Gebiet zu, und die EU-Freizügigkeit gilt auch in Norwegen.
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon muheijo » Fr, 02. Nov 2007, 11:09

ich stelle mir immer wieder die frage, fuer welchen zeitraum die 3 monate gelten - 1x im kalenderjahr, generell 1x zusammenhængend 3 monate - wann darf man erneut 3 monate einreisen? wuerde ein verlassen norwegens fuer 1 woche, 1 tag oder 1 h ausreichend sein, um erneut die 3 monate in anspruch zu nehmen?
falls ja, wære es ja kein thema, als urlauber mal eben kurz ueber die schwedische grenze zu fahren, um den formalien zu genuegen, oder?

gruss, muheijo
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon Ingo M » Fr, 02. Nov 2007, 11:19

muheijo hat geschrieben:ich stelle mir immer wieder die frage, fuer welchen zeitraum die 3 monate gelten - 1x im kalenderjahr, generell 1x zusammenhængend 3 monate - wann darf man erneut 3 monate einreisen? wuerde ein verlassen norwegens fuer 1 woche, 1 tag oder 1 h ausreichend sein, um erneut die 3 monate in anspruch zu nehmen?
falls ja, wære es ja kein thema, als urlauber mal eben kurz ueber die schwedische grenze zu fahren, um den formalien zu genuegen, oder?

gruss, muheijo


Es gibt da keine Begrenzungen:
http://www.udi.no/templates/Page.aspx?id=4940
"Er det en frist for hvor lenge EØS-borgere må være borte fra Norge?

Det er ikke noe frist for hvor lenge EØS-borgere må være borte fra Norge etter at han/hun har oppholdt seg i Norge i tre eller seks måneder som arbeidssøker. Dessuten er det veldig vanskelig å kontrollere dette etter inntreden i Schengen. Det er imidlertid viktig å ha for seg at dersom en bor i Norge, skal oppholdet formaliseres. Man må søke om oppholdstillatelse samt melde seg inn i Folkeregisteret."
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon muheijo » Fr, 02. Nov 2007, 12:19

man kønnte also auf die idee kommen, alle 3 monate mal eben in schweden essen und einkaufen zu gehen (quittungen dafuer), bei der einreise nach N seine mitgebrachten zigaretten oder wein zu verzollen (damit hat man eine dokumentation, dass man eben nicht ununterbrochen in N ist) - und schwubs, darf man wieder 3 monate als tourist im land sein... :o

gruss, muheijo
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon EuraGerhard » Fr, 02. Nov 2007, 14:32

Ingo M hat geschrieben:Norwegen gehört dem EWR und sogar dem Schengen-Gebiet zu, und die EU-Freizügigkeit gilt auch in Norwegen.

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in jedem EU-Land für unbegrenzte Zeit aufzuhalten, einen Wohnsitz zu nehmen, und Arbeit aufzunehmen, ohne dass er dafür eine Genehmigung beantragen müsste. Das ist, was ich mit "EU-Freizügigkeit" meinte.

In Norwegen muss ein EU-Bürger hingegen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn er sich länger als 3 Monate im Land aufhalten will, hat diese Art der Freizügigkeit also nicht.

Das Schengener Abkommen regelt die (Nicht-)Durchführung von Personenkontrollen (nicht: Warenkontrollen!) an den Grenzen sowie die Gültigkeit von Visa für Angehörige von Drittstaaten, hat mit der hier ursprünglich gestellten Frage jedoch nichts zu tun.

MfG
Gerhard
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon muheijo » Fr, 02. Nov 2007, 14:44

EuraGerhard hat geschrieben:Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in jedem EU-Land für unbegrenzte Zeit aufzuhalten, einen Wohnsitz zu nehmen, und Arbeit aufzunehmen, ohne dass er dafür eine Genehmigung beantragen müsste. Das ist, was ich mit "EU-Freizügigkeit" meinte.


die EU ist schon 'ne tolle sache :wink:
eine arbeitsgenehmigung braucht man als EU-buerger in N uebrigens auch nicht.

ausserdem darfst du dir, genau wie in den anderen EU-staaten, 3 monate lang unter weiterzahlung deines AG eine arbeit suchen.

EuraGerhard hat geschrieben:....., hat diese Art der Freizügigkeit also nicht.


sagen wir mal "eingeschrænkt" bzw. theoretisch:

mit arbeit oder genuegend kleingeld kriegst du ja deine aufenthaltsgenehmigung, es ist dann eigentlich nur eine formalie.
(und ohne job bzw. geld, was willst du dann in N - oder woanders?)

gruss, muheijo
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon Ingo M » Fr, 02. Nov 2007, 14:55

EuraGerhard hat geschrieben:
Ingo M hat geschrieben:Norwegen gehört dem EWR und sogar dem Schengen-Gebiet zu, und die EU-Freizügigkeit gilt auch in Norwegen.

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in jedem EU-Land für unbegrenzte Zeit aufzuhalten, einen Wohnsitz zu nehmen, und Arbeit aufzunehmen, ohne dass er dafür eine Genehmigung beantragen müsste. Das ist, was ich mit "EU-Freizügigkeit" meinte.
In Norwegen muss ein EU-Bürger hingegen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn er sich länger als 3 Monate im Land aufhalten will, hat diese Art der Freizügigkeit also nicht.


Das Ganze berührt die Freizügigkeit nicht, denn auch in anderen EU-Ländern entfällt die Meldepflicht nicht, und die Aufenthaltsgenehmigung ist ja keine Hürde; eine Formalität, die einem nicht verweigert wird. Die einzige Einschränkung ist natürlich, dass man seinen Lebensunterhalt nachweist bzw. wahrscheinlich darstellt.
Als Arbeitssuchender darf man übrigens bis zu 6 Monate in Norwegen bleiben, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu müssen.

EuraGerhard hat geschrieben:Das Schengener Abkommen regelt die (Nicht-)Durchführung von Personenkontrollen (nicht: Warenkontrollen!) an den Grenzen sowie die Gültigkeit von Visa für Angehörige von Drittstaaten, hat mit der hier ursprünglich gestellten Frage jedoch nichts zu tun.

MfG
Gerhard


Das Schengenabkommen und Norwegens Mitgliedschaft darin hat insofern etwas damit zu tun, als dass es die Kontrolle der tatsächlichen Aufenthaltslänge erschwert bzw. unmöglich macht. Die genannten 3 bzw. 6 Monate maximaler Aufenthaltsdauer sind damit mehr oder weniger fiktiv, was auch mit der genannten Freizügigkeit zusammenfällt.
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Re: Visum für Norwegen?

Beitragvon Harald » Sa, 03. Nov 2007, 15:38

Hallo,

danke für die prompten Antworten.

Wir sind als ganz normale Touris mit einem Wohnmobil unterwegs und haben natürlich „ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung“, sind krankenversichert und stubenrein, das ist nicht das Problem, wir haben einfach nur deutlich mehr Zeit als die meisten anderen Reisenden.

Auch wenn ihr die Aufenthaltsgenehmigung mehr oder weniger nur als eine Formalie anseht, so ist deren Beantragung über die örtliche Polizei bei der zentralen Ausländerbehörde für einen Urlauber mit täglich wechselndem Aufenthaltsort und Sprachproblemen doch nicht ganz so einfach, zumal ja hierbei neben der Erfüllung „bestimmter Voraussetzungen“ vor allem ein „Nachweis“ anhand (übersetzter?) Einkommensbescheinigungen, aktueller Bankauszüge oder eines (hoffentlich genügend gefüllten) Geldkoffers erbracht werden muss!

Wir waren heuer überwiegend in der Finnmark und in Lappland unterwegs und fuhren dabei zwangsläufig auch mehrmals durch Finnland und Schweden. Wenn wir euere Hinweise recht verstehen, sind wir danach wohl stets neu nach Norwegen eingereist und könnten somit dort kaum der Landstreicherei bezichtigt werden. ;-) Auch wenn wir tatsächlich als moderne Nomaden durchs Land streichen...

Wir würden natürlich der Bürokratie des Gastlandes Genüge tun, aber wenn solch ein Papierkram nicht unbedingt sein muss, genießen wir stattdessen lieber diese wunderschöne Ecke der Erde und freuen uns schon auf die nächstjährigen 2mal 3 Monate Aufenthalt in Norge.


Liebe Grüße

Harald (aus dem ebenfalls schönen Franken)
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