EL PRESIDENTE hat geschrieben:Also mal ernsthaft: Wen interessiert denn, ob es sich um ein angebliches Geschenk handelt oder nicht? Das entbindet nicht von der Pflicht, bestimmte Waren verzollen zu müssen. Wäre ja noch schöner, dann gäbe es im internationalen und vor allem gewerblichen Transport plötzlich nur noch Geschenke

Davon abgesehen muss es ja schon von größerem Wert gewesen sein, denn unter 175 EUR Warenwert werden keine Abgaben fällig.
Genau das stimmt nicht - hier der Ausdruck von Detlefs Link vom Bundesministerium der Finanzen
Quelle:
http://www.zoll.deStand: 30.11.2006
(oder schau auf die Antwort, die ich vom Zoll bekam):
Sendungen von Privat an Privat
Gestellungsbefreite Sendungen
Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei.Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
* Es handelt sich um Sendungen, die
gelegentlich von einer
Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
* ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
* die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
*
deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
* Zusätzlich dürfen innerhalb der Wertgrenze die folgenden Höchstmengen nicht überschritten werden:
(........)
Ist eine Bedingung nicht erfüllt, z.B. der Versender ist keine Privatperson sondern eine Firma, so sind für diese Sendung Einfuhrabgaben zu zahlen, soweit sich keine anderen Einfuhrabgabenbefreiungen (z.B. Befreiung als Sendung mit geringem Wert) ergeben.