Selvangivelse

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Selvangivelse

Beitragvon Odin's Sohn » Di, 24. Mär 2009, 19:24

Hallo zusammen!

Habe eine Frage zur Selvangivelse, speziell 3.3.7 (10% standardfradrag for utenlandske arbeidstakere).
Der wird ja bekanntlich nur in den ersten 2 Jahren gewährt. Bedeutet das, dass man ihn bei den ersten beiden Steuererklärungen angeben kann,
oder gilt der für sämtlichen Lohn, den man in den ersten beiden kompletten Jahren verdient hat.

Ich habe zum Beispiel im Juli 2006 in Norge angefangen zu arbeiten. Kann ich auf Lohn bis einschließlich Juni 2008 den Freibetrag anwenden???

Mvh Odin's Sohn
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Re: Selvangivelse

Beitragvon sombrä » Di, 24. Mär 2009, 22:50

laut meiner Abrechnung aus den Jahren 2006 und 07:
Kann ich auf Lohn bis einschließlich Juni 2008 den Freibetrag anwenden???

JA!
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Re: Selvangivelse

Beitragvon the-sun » Di, 24. Mär 2009, 23:03

Nein.
Bei 2 Steuererklärungen, also für das Jahr 2006 und 2007.

Lg, Britta
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Re: Selvangivelse

Beitragvon sombrä » Mi, 25. Mär 2009, 12:09

Ja. Britta hast du meine Unterlagen bei dir liegen?
Ich war Phd Student da fast alle Phd´s mitten im Jahr anfangen und immer wieder das gleiche Thema aufkommt,muss das auch immernoch möglich sein.
Ich musste beantragen das die zwei Jahre praktisch mitten im Jahr anfangen. Als Student kann es ja sein das du schon in Norwegen wohnst ohne ne Taxcard geholt zu haben bzw. Gehalt bekommen zu haben. Das musste dann auch nachgewiesen werden und fertig.
Ich kann mir net vorstellen das da für "normale" Arbeitende was anders ist. Lass mich aber gern belehren.

@Odins Sohn, das sieht stark danach aus, als ob du mal zu dem Skattedirektoratet deines Vertrauens müsstest.
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Re: Selvangivelse

Beitragvon Tammo » Mi, 25. Mär 2009, 18:52

Seid ihr euch wirklich sicher, dass es nur 2 Jahre sind? Ich habe gehört, es können bis zu 5 weitere Jahre sein, also insgesamt 7! In ein paar Tagen bzw. Monaten kann ich mehr darüber sagen !
Viele Grüße Tammo
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