
Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen ab 6. April Am 6. April 2010 ist die Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen eingeführt worden. Dies ist obligatorisch und wird zusammen mit einem Foto eingeholt.
Zweck der Speicherung biometrischer Daten in Reisedokumenten ist es, die Identitätskontrolle der Reisenden bei der Grenzkontrolle schneller und einfacher zu machen, und Fälschungen und Missbrauch von Reisedokumenten zu verhindern.
Personen über 12 Jahre sollen Foto, Fingerabdrucke und Signatur abgeben.
Personen zwischen 10 und 12 Jahre sollen Foto und Signatur abgeben.
Personen unter 10 Jahre sollen nur ein Foto abgeben.
Fingerabdruck
Der Fingerabdruck wird von zwei Fingern – dem rechten und linken Zeigefinger - genommen. Alle Antragsteller über 12 Jahre müssen Fingerabdrücke abgeben. Der Fingerabdruck wird auf dem Chip des Reisepasses gespeichert und ist somit im Pass nicht erkennbar. Der biometrische Fingerabdruck wird zusammen mit einem Passbild und Personeninformationen auf dem Chip gespeichert. Sicherheitsmechanismen, die auf dem Chip des Reisepasses gespeichert sind, werden die biometrischen Daten vor Betrugsversuchen schützen.
Foto
Das Passbild wird wie gewöhnlich im Reisepass gezeigt und auch auf dem Chip des Reisepasses und in einer zentralen Datenbank gespeichert. Um ein korrektes Foto zu erhalten, muss der Antragsteller frontal aufgenommen werden. Das ganze Gesicht soll sichtbar sein. Das Haar soll nach hinten oder zur Seite genommen werden und darf die Augen nicht verdecken. Der Mund soll geschlossen sein. Bei der Beantragung von Reisepässen für kleine Kinder wird empfohlen, ein eigenes Foto mitzubringen, falls es schwierig wird, ein Foto im Passbüro zu machen.
Signatur
Antragsteller über 10 Jahre sollen eine Signatur abgeben. Die Unterschrift erfolgt auf einem Unterschrifts-Pad. Die Signatur ist im Reisepass sichtbar und wird in einer zentralen Datenbank gespeichert.
Herkunft : Webseite der norwegischen Botschaft in D