Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon Weihenstephan » So, 12. Jun 2011, 11:36

Hallo,
ich bin hier neu im Forum und trage mich mit dem Gedanken, ein Ferienhaus in Norwegen zu kaufen. Nun habe ich gelesen, dass es grundsätzlich möglich ist, Wohnhäuser auch in Ferienhäuser bei der Kommune ummelden zu lassen. Wie einfach bzw. schwierig ist das, auch im Hinblick auf eine Grundstücksgröße > 100.000 m2, bei der man eine Konzession benötigt? Und wäre es dann gegebenenfalls auch in ein paar Jahren möglich, dies wieder umgekehrt vorzunehmen, also von Ferienhaus in Wohneigentum?
Eine weitere Frage wäre, was passiert, wenn in länger als drei Monate in einer Ferienimmobilie wohne bzw. umgekehrt, was passiert, wenn ich nicht ständig in einer Wohnimmobilie lebe?
Vielleicht gibt es Jemanden unter Euch, der schon selbst diesbezügliche Erfahrung gesammelt hat und sich damit ein wenig auskennt. Ich freue mich über jeden Tipp und jede Info.
Besten Dank im voraus und beste Grüße, Stefan
Weihenstephan
 
Beiträge: 3
Registriert: So, 12. Jun 2011, 10:58

Re: Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon norwegenbus » Mo, 13. Jun 2011, 13:27

Weihenstephan hat geschrieben:... bzw. umgekehrt, was passiert, wenn ich nicht ständig in einer Wohnimmobilie lebe?


...ich hab seit ca. 3 Jahren eine Wohnimmobilie , bewohne diese aber nicht ständig . Bislang interessiert es die Kommune nicht . 8)
Nettopp:Ikke i dag !
norwegenbus
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 857
Registriert: Mo, 25. Apr 2005, 19:52
Wohnort: Göttingen , Paris , Vennesla . . . aber eins ist falsch davon

Re: Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon bayer45 » Mo, 13. Jun 2011, 16:06

Hallo,

meine Hütte war 5 Jahre als Hytte geführt und auf einmal wurde sie als Bolig umbenannt ohne dass irgendjemand was gesagt hat.

Naja, Verständnis kann man schon haben dafür.

bayer45

http://www.angeln-urlaub-norwegen.de
bayer45
bayer45
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 455
Registriert: Sa, 26. Aug 2006, 8:57
Wohnort: Breitenthal in Bayern

Re: Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon Weihenstephan » Mo, 13. Jun 2011, 22:22

Zunächst einmal herzlichen Dank für Eure Antworten. – Was mich noch ganz speziell interessieren würde ist, wenn ich eine konzessionspflichtige Immobilie mit einem Grundstück > 100.000 m2 erwerben würde und die Kommune sie aber nicht in eine Ferienimmobilie umwandelt, muss ich doch eigentlich innerhalb eines Jahres meinen Hauptwohnsitz nach Norwegen verlegen, oder? Und wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Norwegen habe, muss ich doch auch länger als 6 Monate in Norwegen wohnen, dort arbeiten, eine P-Nummer beantragen und Steuern zahlen, oder? Wo kann ich Informationen darüber erhalten, ob die Kommune wirklich bereit ist, das Wohneigentum bei dieser Größe in Ferien-/Freizeiteigentum umzuwandeln oder nicht?
Herzlichen Dank im voraus an alle, die Tipps geben können, Stefan
Weihenstephan
 
Beiträge: 3
Registriert: So, 12. Jun 2011, 10:58

Re: Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon Gudrun » Mo, 13. Jun 2011, 22:26

Weihenstephan hat geschrieben:...Wo kann ich Informationen darüber erhalten, ob die Kommune wirklich bereit ist, das Wohneigentum bei dieser Größe in Ferien-/Freizeiteigentum umzuwandeln oder nicht?
Herzlichen Dank im voraus an alle, die Tipps geben können, Stefan

Völlig unbedarf wie ich bin würde ich sagen: bei der Kommuna. Wer sonst soll wissen, wozu die Kommune bereit ist?
Grüße Gudrun
Gudrun
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 13025
Registriert: Di, 27. Okt 2009, 17:35

Re: Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon ulnau » Mo, 13. Jun 2011, 23:18

Das Konzessionsgesetz gilt wenn man ausserfamilär ein Grundstück über 100 dekar kaufen will oder einen Hof mit mindestens 20 dekar Acker (1 dekar = 0,1 hektar). Und es reguliert auch die Pflicht, dort zu wohnen und es land/waldwirtschaftlich zu betreiben (bo- og driveplikt). Das Ganze ist im Schutz der landwirtschaftlichen Flächen begründet, und hat somit auch etwas mit der Sicherheit des Landes zu tun.

Die Betreibungspflicht (driveplikt) kann man durch verpachten regeln, doch die Wohnpflicht ist normalerweise persönlich, gilt 5 Jahre und muss spätestens ein Jahr nach dem Kauf erfüllt werden. Das bedeutet, man muss den Umzug in die entsprechende Gemeinde melden.

Praktisch kann das so vor sich gehen: macht man dem Verkäufer des Grundstückes/Hofes ein Angebot, ist das in der Regel innerhalb eines gewissen Zeitraumes verpflichtend, d.h. nimmt der Verkäufer das Angebot an, MUSS man kaufen. (Nur so am Rande: man sollte es sich also gut überlegen, und nicht für mehrere Häuser gleichzeitig bieten).

Wenn Konzessionspflicht besteht, beantragt man dann die Konzession bei der Gemeinde. Sollte man die nicht bekommen, muss man das Grundstück weiterverkaufen. Meine Erfahrung ist, dass die Gemeinden einen nur ausnahmsweise von der Wohnpflicht befreien. Wollt ihr euch also ein Ferienhaus kaufen, solltet ihr ein Haus kaufen, dass nicht konzessionspflichtig ist, oder euch vorher bei der Gemeinde genau erkundigen wie streng die bo- og driveplikt gehandhabt wird :-) Eine Nicht-Erfüllung der Konzessionsbedingungen kann dazu führen, dass man das Grundstück wieder verkaufen muss. Wie oft das so generell passiert, weiss ich nicht, aber in unsere Nachbargemeinde sind z.B. gerade 2 Höfe aus genau diesem Grund zu verkaufen.

Falls du Norwegisch kannst, steht hier ein wenig mehr: http://no.wikipedia.org/wiki/Driveplikt#Konsesjonsloven. Unter http://www.lovdata.no findet man das komplette Gesetz.
ulnau
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 142
Registriert: Di, 09. Nov 2010, 11:23
Wohnort: Midt-Troms

Re: Ummelden von Wohneigentum in Ferienhaus

Beitragvon Weihenstephan » Di, 14. Jun 2011, 0:07

@ ulnau
Danke für den Tipp und den Hinweis auf die Links zu den entsprechenden Seiten im Internet. Genau das sind auch meine Befürchtungen und Sorgen gewesen, dass man wegen der Konzessionspflicht und den entsprechenden rechtlichen verpflichtungen unter Umständen in eine missliche Situation kommen kann und das Wohneigentum wieder verkaufen muss. Werde den Tipp von „gudrun“ aufgreifen und mal bei der Kommune nachfragen, bevor ich da irgendein Gebot abgeben werde.

@ gudrun
Ja, klingt zugegebenermaßen logisch. :-? Sorry, war eigentlich wirklich 'ne doofe Frage!

Besten Dank für Eure Hilfe / Tipps!
Stefan
Weihenstephan
 
Beiträge: 3
Registriert: So, 12. Jun 2011, 10:58


Zurück zu Sonstiges

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste

cron