Was soll bei einem Campingbeil anderes gelten als bei einem Messer?
Das Strafgesetz (§352a) verbietet in der Øffentlichkeit das Tragen von Messern und anderen scharfen Gegenstænden, die zur Kørperverletzung geeignet sind.
Ich tippe mal, dass ein Campingbeil als ein "anderer scharfer Gegenstand, der zur Kørperverletzung geeignet ist" angesehen wird und damit genauso in diesen Bereich fællt.
Das Verbot gilt nicht fuer Messer und æhnliches, die in Verbindung mit der Arbeit, "Friluftsliv" und anderen seriøsen Zwecken getragen werden.
Ergo: Man kann in den Urlaub sehr wohl ein Messer als auch ein Campingbeil mitnehmen. Man sollte damit nur nicht fuchtelnd ueber den Marktplatz schlendern.
Nur mal ein Beispiel, wie streng Verstøsse geahndet werden kønnen:
http://www.gd.no/nyheter/article2691764.eceEine Frau war im Wald auf Tour und hatte ein Schnitzmesser dabei. Nach ihrer Waldtour war sie noch bei Freunden, bevor sie nachts nach Hause lief.
Auf ihrem Heimweg wurde sie von der Polizei durchsucht (sie war als ehemalige Rauschgiftsuechtige "vorbelastet" - und man wollte wohl bei ihr eher Rauschmittel finden). Sie hatte in ihrem Rucksack ganz unten ihr Faltmesser verstaut, darueber noch Klamotten.
Da sie bereits mehrere Stunden nicht mehr auf Waldtour war, zæhlte das Bei-sich-Tragen des Messers nicht mehr im Zusammenhang mit "friluftsliv" und sie bekam eine Strafe von 3.000 NOK.
Aber selbstverstændlich kann man zum Camping und auch auf Touren im Wald oder zum Angeln ein Messer dabei haben! Wie soll man sonst z.B. die Fische ausnehmen?