Hallo,
dies sind die Angaben der norwegischen Botschaft in Berlin:
Reisen
Urlaub mit Hund, Katze oder Frettchen in Norwegen?
Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen unterliegt in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG). Norwegen und Schweden sind tollwutfreie Länder, deshalb gelten für diese Länder besondere Regeln bei der Einfuhr aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Ecinococcose) sowohl vor, als auch nach der Einfuhr ist ebenfalls erforderlich. Ausserdem empfehlen wir, dass Hunde gegen Staupe und Leptospirose geimpft sind, und dass Hunde, Katzen und Frettchen vor der Einreise gegen Ektoparasitten behandelt werden.
10.07.2006 :: Falls Hund, Katze oder Frettchen mitgeführt werden, muss ein blauer EG-Pass, ausgestellt von einem Tierarzt, wo folgende Dokumentation hervorgeht, beim Zoll vorgelegt werden:
Identifikation
Transponder/ Mikrochip oder lesbare Tätowierung.
Tollwutimpfung
Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein, regelmässige Nachimpfungen nach Anweisung des Herstellers müssen durchgeführt sein.
Blutprobe
Betrifft nur Hunden und Katzen: Zur Feststellung des Tollwutantikörperspiegels im Blut des Tieres muss bei Hund und Katze zwischen 120 und 365 Tage nach der letzten Tollwutimpfung eine Blutprobe vorgenommen werden. Die Analyse zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss in einem zugelassenen Labor stattfinden. Falls die Blutprobe ein Antikörpertieter von 0,5 IE/ml (oder mehr) zeigt, und alle Nachimpfungen gegen Tollwut innerhalb der vorgeschriebene Zeitspanne vorgenommen worden sind, genügt diese eine Blutprobe. Im anderen, Fall muss eine neue Blutprobe vorgenommen werden (120 Tagen nach der letzten Impfung).
Bandwurmbehandlung
Betrifft nur Hunden und Katzen: Eine Behandlung des Tiers innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit einem Medikament, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen im Pass von einem Tierarzt bestätigt werden.
Checkliste
1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.
2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt worden sein, und die Impfung muss gültig sein1.
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel festgestellt werden. Die Blutprobe muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen werden. Die Untersuchung muss von einem dazu von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt zu werden.
Hier finden Sie die Übersicht über die Laboratorien, die die Bestimmung des Antikörpertiters vornehmen können:
http://europa.eu.int/comm/food/animal/l ... val_de.htm
Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht werden, erforderlich.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien und Irland können nicht nach Norwegen verbracht werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens 21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen. Kann eine tierärztliche Bescheinigung für die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.
3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten Norwegen, Schweden und Finland nicht verlassen haben.
4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern (ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Je mehr ich allerdings davon lese, um so verwirrter kommt es mir vor.
Ich werde mal weiter suchen
Bis demnächst
Rover