das hier ist ein Auszug aus dem
http://www.campinguiden.no über das Allemannsretten.
Kann ja jeder durchlesen und selbst interpretieren.
Jedermannsrecht:
Im Prinzip können Sie sich in Norwegen überall in der Natur frei bewegen, solange nichts anderes angegeben ist. Unzählige Möglichkeiten, um eine erlebnisreiche Erkundungstour zu machen!
Das Jedermannsrecht ermöglicht es Ihnen, sich in der Natur zu bewegen, d.h. am Strand, im Wald, im Gebirge und in anderen Gebieten, die nicht erschlossen sind. Das gilt allerdings nicht für Autotouristen.
Es ist aber verboten, ohne Genehmigung des Besitzers landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten. Dazu zählen auch Wiesen, Rodungen, Baumschulenfelder und ähnliche Gebiete, wo eine öffentliche Passage dem Besitzer schaden könnte.
Sie müssen sich überall vorsichtig fortbewegen, so dass weder die Natur noch das Eigentum Schaden nehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Personen, die sich in dem Gebiet befinden.
Das Jedermannsrecht ist im "Gesetz über das Leben im Freien" vom 28. Juni 1947 festgeschrieben. Das Jedermannsrecht erlaubt, daß man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebürtigen Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt.
Dafür gibt es ein paar einfache Regeln:
Sich micht dort aufhalten, wo es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren.
Gehen, wenn der Besitzer einen dazu auffordert.
Beim Zelten, Ankern und Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten wahren (mindestens 150 Meter ).
Wenn man sich unsicher ist, lieber vorher fragen.
Keinen Abfall zurücklassen.
Beackertes Land nicht betreten.
Nicht unnötig Weideland betreten, Gatter hinter sich schließen.
Keine Schonungen betreten.
Keine frischen Zweige und Schößlinge abbrechen.
Keine Baumrinden anritzen, kein Holz schlagen, kein Nägel in Bäume schlagen oder Stahlseile um Stämme spannen.
Nicht herumlärmen.
Tiere nicht stören, sich von Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fernhalten.
Nicht im Wald Feuer machen. (Vorsichtig mit Feuer umgehen. Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist!).
Nur Pflanzen pflücken, die man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt.
Keine Pflanzen ausgraben.
Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben, die unter Naturschutz stehen