Jedermannsrecht

Alles rund um Camping und Wohnmobile/Gespanne

Jedermannsrecht

Beitragvon Urlaubsvorfreude » Di, 28. Apr 2009, 15:27

Zuerst hallo und Entschuldigung, dass dieses Thema wieder mal angesprochen wird *g*.
Mir wurde gestern gesagt, dass ich da etwas falsch verstanden habe beim Jedermannsrecht, deshalb wende ich mich an euch.

Wir fahren dieses Jahr nach Norwegen in den Urlaub und falls es klappt mit einem kleinem VW-Bus.
Nun wollten wir einfach wenn wir nicht mehr weiterfahren möchten anhalten und im dem Fahrzeug nächtigen, evtl. T5 California (extra Campingbus). Jetzt wurde mir aber gesagt, dass man dies nicht machen darf; nur auf Campingplätzen.

Wir haben nicht vor, mitten auf einer Wiese anzuhalten und dort stehen zu bleiben. Darf mann denn auch nicht auf befestigtem Untergrund, z. B. Weg, Fahrbucht über Nacht stehen bleiben? Muss man extra auf Campingplätze?

Beim Ausüben des Jedermannsrechtes muss man sein Fahrzeug ja auch irgendwo abstellen, daher macht es für mich -bis dato- noch keinen Sinn, dass man nicht einfach mit seinem Gefährt anhalten kann. Ebenso dass niemand gefährdet wird.

Helft mir!! Jeden Tag ein neues Problem...... :(

Grüße
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Karsten » Di, 28. Apr 2009, 15:58

In der Tat wurde es schon zigmal angesprochen.
Alles, was Du wissen musst, findest Du :arrow: hier.

Die Suchfunktion lässt grüßen... :wink:
Bild

Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
wer en dä Südkurv opjewaaße, dä blieht ruut-wieß bess en et Jraav.
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Urlaubsvorfreude » Di, 28. Apr 2009, 16:25

Und das schlimme daran ist, dass ich diesen artikel schon mal ausgdruckt und somit auch gelesen habe. Habe auch die suchfunktion benützt, leider nicht auf anhieb gefunden.

Danke :verliebt:

Schäm mich fast schon :oops:
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Chris665 » Do, 30. Apr 2009, 15:02

Ist eigentlich ganz einfach:
Mit dem Jedermannsrecht hat das alles nichts zu tun, denn es gilt nur für Wanderer.
Mit dem Auto darfst du nicht von der Straße abweichen und weder in Feldwege, Privatwege noch in´s Gelände fahren.
Im Auto darfst du schlafen, am Rand öffentlicher Straßen und auf Parkplätzen ohne Verbotsschild.
Denke und fühle dich in die Anwohner ein, schlafe z.B. nicht auf dem Parkplatz einer Kirche, behindere oder belästige niemand, und dein Urlaub wird gelingen.
Im Süden findet man solche geeigneten Plätze seltener, u.U. nur auf den einsameren Passstraßen, im Norden fast überall.
Eine schöne Zeit wünscht Chris
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Det22 » Do, 30. Apr 2009, 21:44

Chris665 hat geschrieben:............Mit dem Jedermannsrecht hat das alles nichts zu tun, denn es gilt nur für Wanderer.
..........


Wo steht das? Kannst du das bitte einmal verlinken?
Det22
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Karsten » Do, 30. Apr 2009, 23:14

Det22 hat geschrieben:
Chris665 hat geschrieben:............Mit dem Jedermannsrecht hat das alles nichts zu tun, denn es gilt nur für Wanderer.
..........

Wo steht das? Kannst du das bitte einmal verlinken?

Nein, bitte nicht. Alles Wissenswerte zum Jedermannsrecht hat EuraGerhard (im von mir verlinkten Thema) doch eindeutig dargelegt. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum...
Bild

Ruut-wieß kritt mer ahnjeboore, en die Weech erinnjelaat,
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 04. Mai 2009, 8:42

Hallo!

Det22 hat geschrieben:
Chris665 hat geschrieben:............Mit dem Jedermannsrecht hat das alles nichts zu tun, denn es gilt nur für Wanderer.
..........


Wo steht das? Kannst du das bitte einmal verlinken?

Weitere Details, einschließlich Links auf die (teils norwegischen) Gesetzestexte, findest Du auch bei Wikipedia.

Das Jedermannsrecht beschränkt sich übrigens nicht prinzipiell auf Wanderer, sondern gilt auch für andere nicht motorisierte Reisende, z.B. Radfahrer.

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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Re: Jedermannsrecht

Beitragvon Urlaubsvorfreude » Mo, 04. Mai 2009, 12:17

@ chris665:

Auch dir danke ich. Das wesentliche in kürze, so hat mans gern :wink:
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