Mir wurde gestern gesagt, dass ich da etwas falsch verstanden habe beim Jedermannsrecht, deshalb wende ich mich an euch.
Wir fahren dieses Jahr nach Norwegen in den Urlaub und falls es klappt mit einem kleinem VW-Bus.
Nun wollten wir einfach wenn wir nicht mehr weiterfahren möchten anhalten und im dem Fahrzeug nächtigen, evtl. T5 California (extra Campingbus). Jetzt wurde mir aber gesagt, dass man dies nicht machen darf; nur auf Campingplätzen.
Wir haben nicht vor, mitten auf einer Wiese anzuhalten und dort stehen zu bleiben. Darf mann denn auch nicht auf befestigtem Untergrund, z. B. Weg, Fahrbucht über Nacht stehen bleiben? Muss man extra auf Campingplätze?
Beim Ausüben des Jedermannsrechtes muss man sein Fahrzeug ja auch irgendwo abstellen, daher macht es für mich -bis dato- noch keinen Sinn, dass man nicht einfach mit seinem Gefährt anhalten kann. Ebenso dass niemand gefährdet wird.
Helft mir!! Jeden Tag ein neues Problem......

Grüße