Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

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Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Steve » Do, 28. Jan 2010, 17:26

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt einen Job angeboten bekommen in Trondheim und könnte auch schon am 1. März anfangen.
Die nächste Woche nehme ich noch Urlaub und verweile in Trondheim, dann zwei Wochen arbeiten in Dt. und dann könnte ich die letzte Februarwoche schon hochziehen.

Was kann ich jetzt, in der kommenden Woche, hier schon an (administrativen) Dingen erledigen? Einen schirftlichen Vertrag werde ich wahrscheinlich jetzt noch nicht vorzeigen können, den bekomme ich vielleicht nächste Woche oder erst wenn ich anfange. Also bleibt jetzt mehr oder weniger nur die Wohnungssuche oder kann man auch schon andere Dinge erledigen bzw. vorbereiten (Formulare holen etc.).

Der Vertrag ist dann auch erstmal 2 Jahre befristet - wie sieht das dann mit dem Auto aus? Ich kann dann doch das Auto mitnehmen und brauche keine Einfuhr bezahlen, solange ich wirklich nur den zweijährigen Vertrag habe und (vorerst) nicht länger bleibe. Daß ich dann den Arbeitsvertrag immer mit im Auto haben muß, ist mir klar und auch, daß ich dann bei einem längeren alles nachzahlen muß. Aber wie läuft das dann versicherungstechnisch und dergleichen? Ich hätte dann ja noch mein deutsches Nummernschild.
Eigentlich will ich ja für immer bleiben, darum würde ich auch alle Versicherungen etc. kündigen. Darum die Frage mit dem Auto. Wäre halt dann nur die Option, daß ich es nach 2 Jahren in Deutschland verkaufe und mir in Norwegen ein neues kaufe. Wenn ich es jetzt schon völlig mitnehme, bliebe mir diese Option nicht. Oder wird das dann am Ende zu komplizert und ich sollte das Auto gleich ummelden und dann evtl. später in Norwegen verkaufen?
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Ulrike44 » Do, 28. Jan 2010, 17:49

Steve hat geschrieben:
Der Vertrag ist dann auch erstmal 2 Jahre befristet - wie sieht das dann mit dem Auto aus? Ich kann dann doch das Auto mitnehmen und brauche keine Einfuhr bezahlen, solange ich wirklich nur den zweijährigen Vertrag habe und (vorerst) nicht länger bleibe.


Hier werden Sie geholfen:

5 Midlertidig opphold i Norge - midlertidigforskriften § 4

En person anses som hovedregel å ha midlertidig opphold i Norge når hans/hennes opphold ikke skal overstige 1 år fra innreisetidspunktet. Vedkommende må til enhver tid kunne dokumentere at oppholdet ligger innenfor en periode på 1 år. Dokumentasjonsplikten oppstår på innreisetidspunktet. I disse tilfellene er det ikke nødvendig å søke tollvesenet om kjøretillatelse. Dokumentasjonen må være tilfredsstillende iht. § 8, se kommentarer under. Relevant dokumentasjon i disse tilfellene kan for eksempel være: arbeidskontrakt i Norge, innvilget permisjonssøknad fra arbeid i utlandet, studieplass i Norge. Prøvetid regnes ikke som midlertidig arbeidsforhold. Dokumentasjonen må være tidsbegrenset til under 1 år.

Det kan i henhold til forskriftens § 4 annet ledd unntaksvis søkes om kjøretillatelse dersom oppholdet forlenges med ytterligere 1 år og dersom oppholdet opprinnelig ved innreise var ment å bare vare i 1 år. Det vil si at en person faktisk kan benytte en utenlandsregistrert motorvogn i Norge totalt i 2 år. Det er et vilkår for å få en slik kjøretillatelse at en søknad fremmes innen utgangen av det første året etter innreisetidspunktet. Dette vil typisk være aktuelt når en person får forlenget arbeidskontrakt eller velger å ta ytterligere ett studieår i Norge. Forutsetningen for å få en slik tillatelse er at oppholdets varighet har endret seg i løpet av det første året, og at søknaden sendes innen 1 år etter innreisetidspunktet, jf. annet og tredje ledd og § 2 tredje ledd.


Also: Wenn einer von vornherein nur ein Jahr im Lande lebt, braucht er keine extra Einwilligung vom Zoll, muss nur bei Nachfrage (durch Arbeitsvertrag z. B.) dokumentieren, dass dem so ist.

Wird dieser Aufenthalt dann um ein weiteres Jahr verlängert - und das ist dann die Voraussetzung, nämlich die Verlängerung, die anfangs nicht geplant oder absehbar war, kann man eine "midlertidig kjøretillatelse", also mittelfristige Fahrerlaubnis beantragen.

Ich würde dir empfehlen, dir vom Chef einen einjährigen Arbeitsvertrag aushändigen zu lassen und kurz vor Ablauf die Verlängerung um ein Jahr - und mit dieser die mittelfristige Fahrerlaubnis beantragen.
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon sombrä » Fr, 29. Jan 2010, 14:09

Heho
wenn du schonmal in Trondheim bist, würde ich mir schon gleich den Arbeitsvertrag holen.
Da könntest du gleich zur Pozilei und Skattetaten, somit gleich die ersten wichtigen Sachen erledigen auf deren Bearbeitung du 4-6 Wochen warten musst. Soll heißen je zeitiger du das erledigt hast umso schneller bekommst du deine Fødselsnumero, und dann Bankkonto etc. etc. etc.

Viel Spass bei der Wohnungssuche :wink:
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon muheijo » Fr, 29. Jan 2010, 16:06

Ein User eines anderen Forums hat gerade aktuell beim Zoll nachgefragt:
Er erfuellt die Voraussetzung eines Pendlers, und muss somit sein Auto nicht einfuehren.
Voraussetzung: Familie (Frau) bleibt in D wohnhaft, und er reist regelmæssig (= 5 - 6 x p.a., laut Zoll) nach D.
Falls nicht:
mit dem 2-Jahresvertrag kannst/musst du die midlertidig kjøretillatelse gleich beantragen.
(das ist zwar im Widerspruch zu den Auszuegen von Ulrikke, aber ich meine, das irgendwo schonmal gelesen zu haben, lieber noch mal auf der Seite vom Zoll nochmal checken. Ansonsten Empfehlung wie oben.
Auf keinen Fall solltest du sagen, dass du in N fuer immer bleiben willst, dann ist der Kæs' gegessen.

Nimm Kontakt mit dem Zoll auf!

2. Bei einer Abmeldung in D hast du nur noch fuer eine Uebergangsfrist (nachfragen, wie lange) die Møglichkeit, dein dt. Auto im Ausland zu fahren. Ohne Wohnsitz in D keine dt. Autozulassung!

3. Kuendigen von Versicherungen: (ausser Kfz-Versicherung)
Je nach Versicherung gelten die auch mit Wohnsitz in N: genau pruefen, ob du nicht die eine oder andere Versicherung behalten willst. In N kann es u. U. teurer oder gar nicht møglich sein. Zumindest solange, bis du das herausgefunden hast, solltest du dt. Versicherungen beibehalten, wenn møglich.

Gruss, muheijo
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Ulrike44 » Fr, 29. Jan 2010, 17:19

muheijo hat geschrieben:mit dem 2-Jahresvertrag kannst/musst du die midlertidig kjøretillatelse gleich beantragen.
(das ist zwar im Widerspruch zu den Auszuegen von Ulrikke, aber ich meine, das irgendwo schonmal gelesen zu haben, lieber noch mal auf der Seite vom Zoll nochmal checken. Ansonsten Empfehlung wie oben.


Erst mal: ich hab den Auszug auf den aktuellen Zollseiten rausgesucht, er ist also nicht "Asbach". War selbst erstaunt: Ich hab damals (erste Aufenthaltserlaubnis von 2005 bis 2007) allerdings auch die Erfahrung gemacht, dass man erst bei mehr als zweijährigem Aufenthalt das Auto ummelden musste. Könnte es sein, dass das mittlerweile geändert wurde?
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon kwierny » Fr, 29. Jan 2010, 18:17

Bei den Versicherungen, die du in D behalten willst, solltest du unbedingt nachfragen ob sie denn auch im Ausland gültig sind!
Lebens- und Unfallversicherungen sind das wohl in de Regel, fast alle anderen jedoch nicht! Diese konnten wir aber ohne Einhalterung irgendwelcher Fristen kündigen! Die meisten wollen nur eine Kopie der Abmeldebescheinigung!
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Steve » Fr, 29. Jan 2010, 19:51

Danke für die Antworten.
Mit etwas Glück kann ich nächste Woche schon einen Vertrag in den Händen halten und mit bei der Polizei melden.
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon kwierny » Sa, 30. Jan 2010, 11:51

Na dann: alles Gute für dich!!!!! :lol:
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Steve » Mi, 03. Feb 2010, 11:32

War heute 9.15 Uhr auf der Polizei um mich anzumelden, aber die haben schon keine Leute mehr angenommen und nur noch die schon wartenden bearbeitet. Habe ein paar Deutsche getroffen, die um 7.00 Uhr ihre Nummer gezogen hatten - es war die 40, bei 0 angefangen.

Werde morgen also vor 7 Uhr da sein :kopfmauer:
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Ulrike44 » Mi, 03. Feb 2010, 11:44

Steve hat geschrieben:War heute 9.15 Uhr auf der Polizei um mich anzumelden, aber die haben schon keine Leute mehr angenommen und nur noch die schon wartenden bearbeitet. Habe ein paar Deutsche getroffen, die um 7.00 Uhr ihre Nummer gezogen hatten - es war die 40, bei 0 angefangen.

Werde morgen also vor 7 Uhr da sein :kopfmauer:


Dann haste ja den Vertrag? GRATULIERE!!!
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Re: Juhu, Arbeit in Norwegen - und nun?!

Beitragvon Steve » Mi, 03. Feb 2010, 11:54

Ja, habe gestern unterschrieben. War auch schon Wohnungen besichtigen, zum Teil mit 40 anderen Personen :shock:

Wollte mich gerade online über https://selfservice.udi.no/ anmelden weil man keine Aufenthaltsgenehmigung mehr braucht (steht ja hier). Jedenfalls ist in dem Formular eine norwegische Anschrift Pflicht.
Also brauche ich in jedem Fall erst eine Anschrift, bevor ich mich anmelden kann?
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