Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Nade » Di, 29. Mär 2011, 22:08

Heisann ;-)
habe nun zum ersten Mal die Selvangivelse nach Hause geschickt bekommen. Ich würde gern die 10% Steuerermäßigung für Ausländer nutzen, aber ich versteh nicht ganz, was mit "den ersten 2 Jahren" gemeint ist. Ich bin seit 01/2010 in Norwegen und arbeite seit 09/2010. Heißt das 1. Jahr bei mir "2010" oder 09/2010 - 09/2011? Wohl ersteres, oder?
Dass ich 2010 nur 4 Monate lang gearbeitet habe, wird das mir in dem Fall zum Nachteil - weil ich dann nicht 2 mal 12 Monate Steuerermäßigung nutzen kann (sondern nur 4 + 12 Monate)?
Nicht so einfach... :-?
Viele Grüße Nade
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Karsten » So, 03. Apr 2011, 21:00

Hallo Nade,

es ist zwar schon zwei Jahre her, dass wir wir das hier quasi bis ins Detail auseinander gepflückt haben, aber es hat wohl auch heute noch seine Gültigkeit:
Schau mal :arrow: hier!

Kurz gesagt: Du hast das Recht, den Standardfradrag jetzt zu nutzen, danach aber dann nur noch einmal. Also so gesehen bei der selvangivelse 2011.
Weißt du aber schon jetzt, dass du auch noch 2012 voll in Norwegen bist und arbeitest, lohnt es sich sicher, diesen jetzt nicht in Anspruch zu nehmen und ihn stattdessen 2011 und 2012 zu nutzen.

Grüße
Karsten
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Christoph » Mo, 04. Apr 2011, 11:00

Nade hat geschrieben:Dass ich 2010 nur 4 Monate lang gearbeitet habe, wird das mir in dem Fall zum Nachteil - weil ich dann nicht 2 mal 12 Monate Steuerermäßigung nutzen kann (sondern nur 4 + 12 Monate)?

Richtig, Nade...das heißt es. Entscheidend für Dich ist, ab wann Du in 2010 in Norwegen gewohnt hast und da das ja über 183 Tage (also mehr als 50% des Jahres) waren bist Du damit "skattepliktig som bosatt" (und nicht "begrenset skattepliktig")...egal, wielange Du in diesem Jahr dann gearbeitet hast.

Und Du kannst diesen fradrag dann eben auch noch für 2011 nutzen, wenn es sich für Dich rechnet.

Da bin ich mir also helt enig mit Karsten! :D

Trotzdem aber eine Rückfrage an Dich, Karsten, weil ich ja auch dieses Jahr wieder mit Deutschen um mich herum die selvangivelse machen werde und oppdatert sein will:
Karsten hat geschrieben:...lohnt es sich sicher, diesen jetzt nicht in Anspruch zu nehmen und ihn stattdessen 2011 und 2012 zu nutzen.


Woraus liest Du diese Möglichkeit? Hat sich da etwas geändert oder hast Du diese Erfahrung bei Deiner eigenen selvangivelse oder einer von Freunden gemacht? Ich lese so eine Wahlmöglichkeit, den fradrag einfach nach hinten zu verschieben, nicht heraus...das wäre ja ggf nochmal ein ganz neuer Aspekt?!

Grüßlis aus dem Platterregen...
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Karsten » Mo, 04. Apr 2011, 12:34

Christoph hat geschrieben:
Karsten hat geschrieben:...lohnt es sich sicher, diesen jetzt nicht in Anspruch zu nehmen und ihn stattdessen 2011 und 2012 zu nutzen.


Woraus liest Du diese Möglichkeit? Hat sich da etwas geändert oder hast Du diese Erfahrung bei Deiner eigenen selvangivelse oder einer von Freunden gemacht? Ich lese so eine Wahlmöglichkeit, den fradrag einfach nach hinten zu verschieben, nicht heraus...das wäre ja ggf nochmal ein ganz neuer Aspekt?!

Weiß nicht, so habe ich das aus dem verlinkten Thema heraus gelesen. Sicher dann eine falsche Interpretation von mir.
Sollte das nicht gehen, wäre das doch ein riesiger Nachteil für Nade in diesem Fall.

Wenn dem so ist, hätte sie diesen Nachteil dann nur umgehen können, wenn sie entweder sofort im Januar angefangen hätte zu arbeiten oder eben erst im Juli nach Norwegen gezogen wäre.

Sorry, wenn ich da Quatsch geschrieben habe. :oops:
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Schnettel » Mo, 04. Apr 2011, 23:49

Karsten hat geschrieben:Weiß nicht, so habe ich das aus dem verlinkten Thema heraus gelesen. Sicher dann eine falsche Interpretation von mir.
Sollte das nicht gehen, wäre das doch ein riesiger Nachteil für Nade in diesem Fall.

Wenn dem so ist, hätte sie diesen Nachteil dann nur umgehen können, wenn sie entweder sofort im Januar angefangen hätte zu arbeiten oder eben erst im Juli nach Norwegen gezogen wäre.

Sorry, wenn ich da Quatsch geschrieben habe. :oops:

Jepp, das ist leider so (oder nicht so, wie man's jetzt sieht ;-)). Den Standardfradrag gibt es die ersten 2 Steuerjahre als "skattepliktig som bosatt" in Norwegen - nicht "irgendwelche" 2 Jahre... ;-)
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Karsten » Di, 05. Apr 2011, 8:17

Schnettel hat geschrieben:Jepp, das ist leider so (oder nicht so, wie man's jetzt sieht ;-)). Den Standardfradrag gibt es die ersten 2 Steuerjahre als "skattepliktig som bosatt" in Norwegen - nicht "irgendwelche" 2 Jahre... ;-)

Okay, ich wollte damit auch nicht ausdrücken, dass sie zwei beliebige Jahre wählen kann, sondern eben die ersten zwei, in denen sie voll beschäftigt ist.

Auch wenn ich damit völlig falsch gelegen habe, ändert es aber nichts an der Tatsache, dass Nade damit massiv benachteiligt ist, wenn sie nur die 4 + 12 Monate den standardfradrag in Anspruch nehmen kann.
Warum ist man nicht "begrenset skattepliktig", wenn sie nur vier statt zwölf Monate arbeitet? Es kann dem Staat doch egal sein, ob sie seit Januar oder erst seit September in Norwegen wohnt. Sie hat also in den ersten 8 Monaten kein Einkommen generiert, von dem sie nun die 10% abziehen kann.

In dem Falle dann verdammt blöd gelaufen.
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Schnettel » Di, 05. Apr 2011, 12:59

Naja, irgendwas ist immer..... ;-)

Nur, irgendwo muss ja auch ne Grenze sein. Wo soll man die setzen, wenn man es unterm Strich doch keinem Recht machen, bzw. alle Sonderfælle abdecken kann?
Dass es hier an der Stelle ungerecht scheint, ja das ist wohl leider so......
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Nade » Fr, 08. Apr 2011, 19:47

:D Hui, so viele Antworten!
Vielen Dank - ihr habt die Frage so schön diskutiert, dass ich gar nichts mehr nachfragen muss.
Schade, dass mir der "Ausländerbonus" im ersten Jahr weniger bringt - aber andererseits - gut, dass es so etwas überhaupt gibt, nicht wahr?
Viele Grüße aus dem Süden
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Jools » Sa, 09. Apr 2011, 21:06

Bin mir gerade nicht 100%ig sicher, aber ich habe im Oktober 2008 angefangen in N zu arbeiten (und war in dem Jahr nicht mehr als 183 Tage in N). Habe fuer 2008 und 2009 die Ermaessigung bekommen (also 3+12 Monate). Rechne eigentlich damit, dass ich die fuer 2010 auch noch bekomme, wg. der 183-Tage-Regelung. Das waeren dann 3+12+12 Monate?!
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Karsten » So, 10. Apr 2011, 0:01

whatever_happens hat geschrieben:Rechne eigentlich damit, dass ich die fuer 2010 auch noch bekomme, wg. der 183-Tage-Regelung. Das waeren dann 3+12+12 Monate?!

Nein, das ist definitiv nicht der Fall.
Ich zitiere Schnettel aus dem oben in meinem ersten Beitrag verlinkten Thema:

Schnettel hat geschrieben:Also personfradrag und minstefradrag werden entsprechend der Aufenthaltsdauer in Norge gekuerzt. Der standardfradrag nicht.
Heisst - jemand, der im Juli 2007 nach Norwegen kommt, bekommt die 10% (max. 40.000 NOK) fradrag dann fuer das ganze Jahr 2007 und 2008. In 2009 dann nicht mehr, weil nur 2007 und 2008 sind die ersten beiden "inntektsårene", fuer die man in Norwegen besteuert wird. Ob man diese komplett hier war, spielt keine Rolle, da ja der Standardfradrag nicht entsprechend der Aufenthaltszeit gekuerzt wird (wenn diese im ersten Jahr geringer als 12 Monate ist) - [wobei eine solche Kuerzung eh nur die betreffen wuerde, die mehr als 400.000 NOK brutto gleich im ersten Jahr verdienen wuerden, weil erst ab da die Kappung greift - ansonsten sind 10% = 10%, egal ob von einem Monatsgehalt oder von 12....]

Fazit:
Wer also erst gegen Ende des Jahres kommt, hat von dem Standardfradrag im ersten Jahr nicht mehr sehr viel. Und dann eben nur noch ein weiteres Jahr......
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Schnettel » So, 10. Apr 2011, 0:22

Naja, es ist aber die Frage, ob sie von Anfang an als "skattemessig som bosatt i Norge" zæhlt oder erstmal nur "begrenset skattepliktig" ist. (Dauz hatten wir uns in dem verlinkten Fred etwas weiter unten ausgelassen....)
Das ist eben die alles entscheidende Frage - und dazu gibt es seitens Skatteetaten nirgendwo eine wirklich klare Aussage.
(Wenn man die Steuererklærung macht, ist man ja i.d.R. bereits længer als 183 Tage andauernd in Norwegen.)
Ich wuerde allerdings auf jeden Fall auch im 2. vollen Jahr den Standardfradrag eintragen, mit der Begruendung, dass man in den ersten Monaten nur "begrenset skattepliktig" war und erst die beiden darauf folgenden Jahre dann "bosatt i Norge".
Wenn das Finanzamt anderer Meinung sein sollte, werden sie das schon kund tun...
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Jools » So, 10. Apr 2011, 12:29

@Schnettel: Genau, das meinte ich. Ich habe fuer 2008 ja ZWEI EK-Steuererklaerungen machen muessen, eine fuer D, eine fuer N, und war daher nur begrenzt steuerpflichtig in Norge, die drei Monate eben.
Probieren wir's mal (werde berichten), sonst gibt es eben den Sommer ueber nur selbstgefangenen Fisch statt Fleisch aufm Grill :-)
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Christoph » So, 10. Apr 2011, 12:58

whatever_happens hat geschrieben:
Probieren wir's mal (werde berichten), ...


Wenn die Dir das nicht anerkennen, dann gehst Du mit dem entsprechenden Ausdruck in Dein skattekontor, und weist sie ganz freundlich darauf hin, daß ihnen da wohl ein kleiner Fehler unterlaufen sei.

Die Regelung ist für mein Empfinden eindeutig:

Skattepliktig som bosatt i Norge

Oppholder du deg i Norge over 183 dager i en 12-månedersperiode eller over 270 dager til sammen i en 36-måndersperiode, blir du skattepliktig som bosatt. Du kan kreve standardfradrag de to første inntektsårene du skattlegges som bosatt i Norge. Dette gjelder selv om du for tidligere år har fått/hatt krav på standardfradrag fordi du var begrenset skattepliktig til Norge. Du må velge mellom standardfradrag og vanlige fradrag.


Nur aufpassen, daß dieser Ausländerfreibetrag auch wirklich die Summe der anderen Freibeträge, die durch seine Benutzung wegfallen, übersteigt.

Lykke til und Grüßlis aus dem Schietwetter...
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Schnettel » So, 10. Apr 2011, 17:24

Christoph hat geschrieben:Oppholder du deg i Norge over 183 dager i en 12-månedersperiode eller over 270 dager til sammen i en 36-måndersperiode, blir du skattepliktig som bosatt.
Na und genau da liegt ja die Krux - da nicht von 183 Tagen im "inntektsår" sondern von "innerhalb 12 Monaten" die Rede ist. Eine "12-Monats-Periode" ist nicht zwangslæufig an das Steuerjahr gekoppelt (wie ja auch die 36-Monats-Periode nicht...), sondern soll dazu dienen, zu ermitteln, ob man grundsætzlich steuermæssig "bosatt i Norge" ist. Genau in diesem Satz liegt da schon "Interpretationsspielraum".

Ich persønlich lese das aber genauso wie Christoph.

Also eintragen wuerde ich diesen Standardfreibetrag auf jeden Fall auch fuer das zweite volle Jahr, auch wenn man in der ersten Steuererklærung diesen schon fuer ein halbes Jahr in Anspruch genommen hat...

Und ich møchte den Steuerbeamten sehen, der das anders verargumentieren will... ;-)
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Re: Selvangivelse/Auslænder- was bedeutet "die ersten 2 Jahre"?

Beitragvon Nade » So, 10. Apr 2011, 20:47

Hei nochmal -

jetzt bin ich kurz davor, die selvangivelse loszuschicken - aber mir ist noch etwas unklar.... vielleicht liest das ja noch jemand, der eine Antwort weiß?
Punkt 1.5.6 - die Frage, ob ich formue oder gjeld im Ausland habe. Habe ich - beides. Habe nämlich noch Bafög-schulden, aber noch keinen Bescheid über die Höhe (ich weiß es nur ungefähr).
Meint ihr, das geht gut, wenn ich sowohl formue/gjeld angebe, ohne einen Nachweis? :?:

Und nochwas ... diese 7000er-Nummer, die man in die skattekort eintragen lassen kann, um weniger Steuern zu zahlen in den ersten Jahren...hab ich das richtig verstanden, dass ich diese Nummer gar nicht ändern muss (habe momentan 7100)/nirgendwo angeben muss, solange ich dann auf der selvangivelse den "Ausländerbonus" eintrage? Sorry, langer Satz eben...

:?: Nadine
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