von Gudrun » So, 07. Jul 2013, 16:36
1. Wenn ein Gericht in D zuständig wäre, dann brauchte sie einen Anwalt, der an eben diesem Gericht zugelassen ist. Einen zugelassenen Anwalt braucht sie natürlich nur, wenn Anwaltszwang besteht. Soweit ich weiß ist das beim Amtsgericht nicht der Fall. Wird der Streitwert höher, dann ist ein Landgericht zuständig. Spätestens beim Oberlandesgericht besteht Anwaltszwang. Nicht mal jeder deutesch Anwalt ist bei jedem deutschen Oberlandesgericht zugelassen. (Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht sind zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten über Schulden handelt.)
3. Grundsätzlich sind Kinder gegenüber Eltern unterhaltspflichtig. Ob sie tatsächlich Unterhalt zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab, z.B.: Können die Eltern noch arbeiten? Wie hoch ist ihr Unterhaltsbedarf? Wie hoch ist der Bedarf der Kinder für ihren eigenen Lebensunterhalt? Das sind Einzelfallentscheidungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Da besteht kein Anwaltszwang. Ein Anwalt ist aber nützlich, besonders wenn er die deutsche Rechtssprechung kennt und auf ähnlich gelagerte Fälle zurück greifen kann. Ob da ein norwegischer Anwalt helfen kann?
Fazit: Ich glaube nicht, dass man Deine Fragen ohne weitere Details zur Zufriedenheit beantworten kann. Sie sind einfach zu allgemein gehalten. Man muss die konkrete Forderung kennen - wer will was von Deinen Bekannten und auf welcher Rechtsgrundlage.
Grüße Gudrun