Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

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Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon MadlenB » Fr, 28. Aug 2020, 9:59

Hallo,
weiss jemand, ob man ein Bussgeld, welches man in Deutschland wegen Verletzung der Maskenpflicht bekommen hat, bezahlen muss? Also können deutsche Behörden/Bundesländer die Summe einfordern, wenn man eigentlich in Norwegen wohnt? Ich habe dazu keine Regelung gefunden. Wie verhält es sich also für ausländische Touristen, die ein Bussgeldverfahren angehängt bekommen?

Danke :-)

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von MadlenB am Fr, 28. Aug 2020, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon harald0409 » Fr, 28. Aug 2020, 10:10

Halt dich einfach daran, dann brauchst solche Fragen nicht zu stellen
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon MadlenB » Fr, 28. Aug 2020, 10:12

harald0409 hat geschrieben:Halt dich einfach daran, dann brauchst solche Fragen nicht zu stellen


Das tue ich, ich frage nur für jemanden, dem es passiert ist :roll:
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon Christoph » Fr, 28. Aug 2020, 11:05

Soweit ich weiß, haben Norwegen und Deutschland (noch) kein Rechtshilfeabkommen...auf jeden Fall werden Verkehrs-Bußgeldbescheide nicht nach N geschickt, solange man nicht so "auffällig" geworden ist, dass es diplomatische Verwicklungen geben könnte. ;-)

Grüsslis und ein schönes WE an alle...
Christoph
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frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon MadlenB » Fr, 28. Aug 2020, 11:32

Danke sehr! :-)
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon ChristianAC » Fr, 28. Aug 2020, 11:51

@Christoph

Man kann trotzdem eInfach den Hintern in der Hose haben und zahlen
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Re: Bussgeld Maskenpflicht in Deutschland

Beitragvon EuraGerhard » Fr, 28. Aug 2020, 14:33

@MadlenB:

Es gibt derzeit tatsächlich keine Möglichkeit, offene Bußgeldforderungen in dieser Höhe aus Deutschland in Norwegen einzutreiben.

Dein Bekannter sollte sich allerdings, wenn er nicht zahlen will, ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides drei Jahre lang nicht mehr auf deutschem Boden blicken lassen. So lange dauert die Vollstreckungsverjährung für Bußgelder in Deutschland.

MfG
Gerhard
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