von thomashus » Fr, 15. Jan 2021, 9:17
u deinem Beispiel: Er kann sich problemlos anmelden, muss nur ein Haus und ein Boot haben. Die 50T NOK- Umsatzgrenze spielt dabei keine Rolle. Alle Vermieter an der Küste melden sich bzw. haben sich schon angemeldet. Da seit - ich glaube 2018 die Regelung galt: Bei Registrierung (freiwillig) durften 20kg und nicht nur 10 kg ausgeführt werden, haben das alle Vermieter schon gemacht. Also wer an Touristen ein Boot vermietet, kann auch Fischfang bestätigen. Jetzt darf jeder 2 mal im Jahr 18kg ausführen - mal ehrlich - wer isst 32 kg Fisch im Jahr? Die Norweger finden diese Beschränkung gemessen an der öffentlichen Diskussion voll in Ordnung. Die Regelung zielt ganz klar auf die semiprofessionellen Kampffischer, die den Fisch dann in Deutschland zu Geld machen. Wir als deutsche Hüttenbesitzer sind da ein kleiner Kollateralschaden. Ich habe mir den Spass gemacht und mich beim Fischdirektorat angemeldet. War ein riesen Erlebnis! Aber wer an der Küste ein Haus hat, kennt auch die Vermieter der Umgebung. Und es ist kein Problem für niemanden, wenn die einem einen Dreizeiler für den Export von ein wenig Fisch nach D ausstellen. Und den Einheimischen ist die Exportreglung für ihren Urlaub im Ausland nun komplett egal - weil die nehmen ja keinen selbst gefangenen Fisch mit ins Ausland.
Petri in die Runde!