Hallo Nicole!
Wenn du noch Fragen hast sollen die dir beantwortet werden.
Streit ums Kind. Allererste Regel: die Interessen des Kindes stehen im Mittelpunkt. Nicht die der Eltern.
Also, nach wie vor weiss ich nicht, ob die beiden (dein Freund und seine Ex) gemeinsames Sorgerecht haben. Falls ja, kann sie es ihm nicht plötzlich entziehen so à là "er ist weg, dann will ich aber auch nicht mehr mitspielen".
Sobald samboer Kinder bekommen, haben sie bei Auflösung der Beziehung (samlivsbrudd) die Pflicht zum "mekling". Auf Deutsch würde ich es ausdrücken, dass sie zur Mediation (nicht Meditation bitte) müssen. Da wird dann durch eine neutrale Person versucht, mit Hinblick auf das Kind, das weitere Verhältnis zwischen den beiden zu organisieren. Möglichst friedlich natürlich.
Was das Finanzielle angeht: falls einer der beiden ein Einkommen von unter NOK 230.000 hat, hat derjenige Recht auf kostenlose Rechtsberatung (fri rettshjelp) und dann versucht der/die Anwalt/Anwälte auseinander zu dividieren wem was gehört, soweit es da Zank gibt.
Gemeinsames Sorgerecht: Beide entscheiden gemeinsam über die grundlegenden Dinge, z.B. in welchen Kindergarten das Kind kommt, welche Religionszugehörigkeit es hat usw.
Aber das ist ja meistens, wie auch in diesem Fall nicht der Knackpunkt.
Ich gehe mal von der Standardsituation aus (gemeinsames Sorgerecht, sie hat sich vor allem in der Babyzeit um die Kleine gekümmert, womöglich sogar nach der permisjonstid etc pp.) Sie hat also i.a. R. hovedansvar, d.h. das Kind lebt bei ihr und er hat das Umgangsecht.
Sein Umgangsrecht (samværsrett) wird vermutlich ebenfalls der Standardregelung folgen. Und da muss ich sagen wird dein Freund schwer enttäuscht werden.
Du kannst die gesamte Rechtlage rund ums norwegische Recht lesen bei
http://www.lovdata.no. Einige Texte, wie auch dieser sind auf nynorsk, aber daran soll's ja nicht scheitern.
Derzeitige Gesetzeslage nach § 43 barneloven:

Jedes 2. Wochenende, ein Nachmittag pro Woche, 14 Tage Ferien sowie Weihnachten oder Ostern. Nicht mehr (oder weniger).
Darüber hinaus steht es den Eltern frei individuelle Absprachen zu treffen, die dann auch bindend sind. Diese Absprachen werden freiwillig getroffen, vermutlich stehen sich die beiden Ex-Partner dann aber nicht feindlich gegenüber. In der Kinderfrage erleichtert das die Sache selbstverständlich ungemein.
Es tut mir leid, dein Freund hat schlechte Karten was das die Ausweitung des Umgangsrechtes angeht. Für eine Erweiterung dieses Rechtes muss man schon gute Gründe haben und wenn die beiden sich zanken, sieht es da mau aus.
Gruss Patricia
Ich bin keine Signatur. Ich bin hier nur die Putzfrau!