Katren hat geschrieben:Wenn man in Norwegen arbeiten will braucht man eine Personennummer. Wie ist das wenn man selbstständig ist,kann man dann einfach eine Nummer beantragen mit der Gewerbescheinanmeldung?
Was ist in dem Fall mit der Krankenkasse,müssen wir uns privat versichern?
Da liegen ein paar Mißverständnisse vor.
Die Personennummer bekommt man automatisch nach der Anmeldung zum Folkeregister (=Einwohnermeldebehörde) und die ist nur möglich nachdem das UDI (=Ausländerbehörde) eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt hat.
Diese Erteilung ist unter ganz verschiedenen Voraussetzungen möglich, näheres dazu findet man (zum großen Teil auch in englischer Sprache) auf der Homepage
http://www.udi.no .
Der Normalfall ist die Vorlage eines Arbeitsvertrags mit dem man ausreichende Mindesteinkünfte nachweist um in Norwegen leben zu können.
Vom Grundsatz her sind aber auch etliche andere Varianten möglich, z.B. wird auch derjenige problemlos eine Aufenthaltserlaubnis bekommen der eine Rente über einer gewissen Mindesthöhe bezieht oder anderweitig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Kurz und brutal ausgedrückt muß man das UDI letztlich überzeugen daß man aller Voraussicht nach dem norwegischen Staat nicht nur auf der Tasche liegen wird nachdem man die Aufenthaltserlaubnis bekommen hat.
Natürlich ist es prinzipiell auch möglich hier ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Ich habe keine eigenen Erfahrungen damit und es scheint in dem Fall schon um einiges komplizierter zu sein die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Unter anderem muß man offenbar der Behörde eine Art Plan des vorgesehenen Gewerbes vorlegen und das nötige Kapital nachweisen sowie von norwegischen Fachbehörden abklären lassen ob das eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat und ob überhaupt alle Voraussetzungen vorliegen daß man das so ausüben darf (bestimmte Gewerbe sind ja auch in Norge an Erlaubnisse, Sachkunde, bestimmte fachliche Voraussetzungen usw. gebunden). Aus meiner Sicht hört sich das jedenfalls um einiges komplizierter an als hier erstmal als Arbeitnehmer anzufangen. Schon deswegen würde ich das so herum anstellen - wenn man dann eine Aufenthaltserlaubnis hat und sich ein wenig besser hier auskennt wird es auch sehr viel einfacher sein sich selbständig zu machen denke ich.
Vor allem fränkis Hinweise sind sehr berechtigt. Ihr habt gar nichts dazu geschrieben in welche Richtung Eure eventuelle Selbständigkeit gehen soll, solange die norwegisch-Kenntnisse minimal sind zweifle ich aber an den Erfolgsaussichten so ziemlich jeden denkbaren Gewerbes. Und die Hinweise auf die etwas andere Mentalität der Norweger von fränki sind da grundsätzlich berechtigt. Ohne sehr solide Planung und vor allem eine genaue Prüfung ob das in der vorgesehenen Region passt oder nicht halte ich so ziemlich jede Geschäftsidee für sehr problematisch.
Der bürokratische Aufwand einen eigenen Betrieb anzumelden ist in Norge offenbar um einiges geringer als in Deutschland, das sagt aber nicht auch automatisch daß das auch erfolgreich läuft, auch hier ist die Liste der Konkurse verhältnismäßig lang.
Zum eigenen Betrieb in Norwegen findet man eine Reihe weiterer Informationen bei
http://www.bedin.no .
Eine private Krankenversicherung gibt es so nicht in Norge, jedenfalls nicht für die Grundsicherung, höchstens als private Zusatzversicherungen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung wird man automatisch in der staatlichen Krankenversicherung (folketrygden) versichert. Die Beiträge dazu sowie auch die anderen Sozialversicherungsbeiträge werden in Norge nicht extra abgeführt sondern sind in den Steuern enthalten die man an die jeweilige Kommune zahlt, das gilt prinzipiell für Selbständige ebenso wie für Arbeitnehmer.
Ich kenne keine Angebote privater Krankenversicherungen in Norge, private Zusatzversicherungen sowie auch Betriebsrenten und Pensionsfonds sind aber sehr verbreitet bei der Rentenversicherung, da ist das sogar sehr häufig Bestandteil vom Arbeitsvertrag oder durch einen Lohntarifvertrag gibt es eine Regelung die über die staatliche Rente hinausgeht.
alsterix