Umzugskosten absetzen

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Umzugskosten absetzen

Beitragvon Uwe » Do, 27. Apr 2006, 17:40

Bei Dine Penger habe ich gelesen, dass Umzugskosten mit 3 NOK pro gefahrenem km zzgl. 0,50 NOK pro weiterer Person und zzgl. 0,50 NOK pro Anhaenger in Norwegen abgesetzt werden koennen.

Da zudem der deutsche Staat im Wegzugsjahr auch noch das Einkommen in Norwegen fuer den Progressionsvorbehalt heranzieht (war bei mir 2003 so und bedeutet in der Praxis aufgrund des Progressionsverlaufs in D so 12% Zusatzsteuer auf das in D verdiente Gehalt), kann man die Umzugkosten AUCH in D geltend machen - das Finanzamt hat bei mir die in der Auslandsumzugskostenverordnung aufgelisteten dramatisch hohen Tagessaetze fuer Norwegen anerkannt, ebenso natuerlich die Fahrtkosten usw.

So kann man beim Do-it-Yourself-Umzug also mit erheblichen Steuerrueckerstattungen in D und NO rechnen.

Gruesse,
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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon isbjörn » Do, 27. Apr 2006, 18:38

Hei,

zu den Umzugskosten schreibt mir mein dt. FA am 24.04.2006:

"Die Umzugskosten stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien ausländischen Einnahmen, daher sind die Aufwendungen nach § 3 c Abs. 1 EStG nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. Sie mindern aber den dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Betrag."

Von einer "erheblichen Steuererstattung" kann ich nicht reden, genau genommen trifft das Gegenteil zu.


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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon tomboll » Do, 27. Apr 2006, 21:57

isbjörn hat geschrieben:"Die Umzugskosten stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien ausländischen Einnahmen, daher sind die Aufwendungen nach § 3 c Abs. 1 EStG nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. Sie mindern aber den dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Betrag."


Leider ist das auch korrekt. Bleibt nur der Trost, dass ein evtl. Rückumzug nach Deutschland dann hier geltend gemacht werden kann.
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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon Uwe » Fr, 28. Apr 2006, 12:12

@isbjørn:
Dein Finanzamt hat darauf verwiesen, dass du die Umzugskosten nach Norwegen zwar nicht als Werbungskosten fuer deine deutschen Einnahmen verwenden kannst, aber sehr wohl bei den norwegischen Einkuenften, die zwar "steuerfrei" in D sind, aber gleichwohl dem Progressionsvorbehalt unterliegen, absetzen kannst.

Der Progressionsvorbehalt ist eine deutsche Steuerspezialitaet, die bedeutet vereinfacht, dass du auf dein in Deutschland verdientes Einkommen aufgrund zusaetzlicher norwegischer Einnahmen im selben Jahr dann eben einen hoeheren Steuersatz zahlen muss, z.B. 37% statt 25%. Die norweg. Einnahmen an sich sind somit zwar steuerfrei, aber bei den deutschen Einnahmen zahlst du mehr Steuer (im Schnitt 12%) aufgrund deiner norwegischen Einnahmen.

Daher lohnt es sich sehr wohl, deine Umzugskosten nach Norwegen beim deutschen Finanzamt anzugeben, damit diese von deinem norweg. Einkommen abgezogen werden und dein deutsches Einkommen somit niedriger versteuert wird. Ich hoffe, ich habe mich trotz des komplizierten Sachverhalts noch verstaendlich ausgedrueckt.

Gruesse,
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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon isbjörn » Fr, 28. Apr 2006, 13:49

Uwe hat geschrieben:@isbjørn:
Dein Finanzamt hat darauf verwiesen, dass du die Umzugskosten nach Norwegen zwar nicht als Werbungskosten fuer deine deutschen Einnahmen verwenden kannst, aber sehr wohl bei den norwegischen Einkuenften, die zwar "steuerfrei" in D sind, aber gleichwohl dem Progressionsvorbehalt unterliegen, absetzen kannst.

Der Progressionsvorbehalt ist eine deutsche Steuerspezialitaet, die bedeutet vereinfacht, dass du auf dein in Deutschland verdientes Einkommen aufgrund zusaetzlicher norwegischer Einnahmen im selben Jahr dann eben einen hoeheren Steuersatz zahlen muss, z.B. 37% statt 25%. Die norweg. Einnahmen an sich sind somit zwar steuerfrei, aber bei den deutschen Einnahmen zahlst du mehr Steuer (im Schnitt 12%) aufgrund deiner norwegischen Einnahmen.

Daher lohnt es sich sehr wohl, deine Umzugskosten nach Norwegen beim deutschen Finanzamt anzugeben, damit diese von deinem norweg. Einkommen abgezogen werden und dein deutsches Einkommen somit niedriger versteuert wird. Ich hoffe, ich habe mich trotz des komplizierten Sachverhalts noch verstaendlich ausgedrueckt.

Gruesse,
Uwe


Ich habe nichts anderes behauptet.

Dass aber zugleich mit einer erheblichen Steuerrückzahlung zu rechnen sei, ist nicht so. Denn das dt. Einkommen wird ja, wenn das norweg. Einkommen um mehr als die Umzugskosten höher ist als das deutsche, höher versteuert, als wenn man nicht ausgewandert wäre.

Daraus ergibt sich dann eine Steuernachzahlung, oder ?

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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon Uwe » Fr, 28. Apr 2006, 16:41

Nein, du solltest eigentlich was zurueckbekommen, denn wenn du in D sagen wir, 7 Monate gearbeitet hast, ist jeden Monat ein Zwoelftel deines Jahresfreibetrags abgezogen worden.

Damit sind 5 Zwoelftel des Steuerfreibetrages "unverbaucht" geblieben und somit mindert sich deine Steuerschuld beim Lohnsteuerjahresausgleich, sofern du nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegendes anrechenbares(!) norwegisches Einkommen hast.

In meinem Fall habe ich 2003 daher ALLE Einkommenssteuern fuer D wieder zurueckbekommen, da ich dank sehr grosser Freibetraege gem Auslandsumzugskostenverordnung etc. mein norweg. Einkommen praktisch auf Null rechnen konnte - wohlgemerkt, ohne dass ich dabei betrogen habe. Angeblich ist meine Einkommensteuerklaerung zum Finanzministerium des Bundeslandes gegangen und anerkannt worden - also "ein Versehen" des Finanzamts war es auch nicht. Es verwundert aber auch nicht, wenn man weiss, dass die Verpflegungspauschale fuer Norwegen z.B. ein Mehrfaches als fuer D betraegt, ebenso Umzugskostenpauschalen ins Ausser-EU-Ausland doppelt so hoch angesetzt werden als ins EU-Ausland usw.

Das Lesen der Auslandsumzugskostenverordnung lohnt!

Gruesse,
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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon isbjörn » Fr, 28. Apr 2006, 18:08

Uwe hat geschrieben:
Damit sind 5 Zwoelftel des Steuerfreibetrages "unverbaucht" geblieben und somit mindert sich deine Steuerschuld beim Lohnsteuerjahresausgleich, sofern du nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegendes anrechenbares(!) norwegisches Einkommen hast.

Das Lesen der Auslandsumzugskostenverordnung lohnt!

Gruesse,
Uwe


Versteh ich nicht. Anrechenbar für den Progressionsvorbehalt ist doch dann das gesamte norweg. Einkommen abzüglich der Umzugskosten, oder nicht ?

Wie soll es dann zu einer Erstattung kommen, wenn man in N mehr verdient hat, als in D ?

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Re: Umzugskosten absetzen

Beitragvon Uwe » Mo, 01. Mai 2006, 20:37

Wenn du in Norge TROTZ der absetzbaren Umzugs- etc. Kosten noch monatlich mehr verdient hast als im Durchschnitt in D, dann hast du recht.
Der Clou sind aber die hohen Absetzmøglichkeiten.
Ich bin auch kein Steuerberater, kann dir halt nur erzaehlen, wie es bei mir gelaufen ist. Ansonsten guck dir mal die Auslandsumzugskostenverordnung genauer an:
http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Web ... quelle=gbl
Ich konnte daher auch Spikes, Motorheizung usw anteilig absetzen
Auch die Verpflegungssaetze bei doppelter Haushaltsfuehrung (Norge rund 60 Eur/Tag) sind ganz nett. :)

Schoene Gruesse,
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