Auto, Steuern bei der Einfuhr

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Auto, Steuern bei der Einfuhr

Beitragvon icky » Mi, 10. Mai 2006, 23:18

Bei der Einfuhr eines Autos muss man Steuern und Zoll zahlen. Die Steuern sind vom Wert des Autos abhängig. Wie muss man den Wert des Autos nachweisen? Ok,... wenn ich das Auto beim Händler gekauft habe, habe ich eine Rechnung. Habe ich es allerdings von meinem Vater gekauft habe ich keine Rechnung. Oder er könnte mir eine ganz kleine Rechnung machen, damit ich weniger Steuern auf mein Auto bei der Einfuhr zahlen muss. Ist das ein Trick den man nutzen kann? Will mich ja nicht straffällig machen.
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Re: Auto, Steuern bei der Einfuhr

Beitragvon muheijo » Mi, 10. Mai 2006, 23:44

wenn der nachweis unglaubwürdig ist, wird der wert vom zoll geschätzt.
also einen kaufpreis von 1,-- euro kann man vergessen.

kaufvertrag ist gut, aber es sollte ein realistischer preis drauf stehen, der schon auf dem unteren level sein kann. immer dran denken, der zoll ist auch nicht doof....die kennen sich sicher gut aus und können im zweifel auch auf schwacke-liste oder ähnliches zurückgreifen.
zur untermauerung vielleicht noch ein paar vergleichspreise aus'm internet vorlegen. oder ein wertgutachten - im realistischen rahmen :wink:

gruß, muheijo
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Re: Auto, Steuern bei der Einfuhr

Beitragvon icky » Mi, 10. Mai 2006, 23:50

Wenn jemand z.B. bei Mercedes Prozente bekommt, weil er dort arbeitet und dann einen recht günstigen Wagen verzollen/versteuern will, ist das dann noch im Rahmen des glaubwürdigen? Immerhin hat man ja eine Rechnung von Daimler.
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Re: Auto, Steuern bei der Einfuhr

Beitragvon Christoph » Do, 11. Mai 2006, 8:27

icky hat geschrieben:Wenn jemand z.B. bei Mercedes Prozente bekommt, weil er dort arbeitet und dann einen recht günstigen Wagen verzollen/versteuern will, ist das dann noch im Rahmen des glaubwürdigen? Immerhin hat man ja eine Rechnung von Daimler.


Mit einer Rechnung von Daimler ist das sicher so gut wie nie ein Problem..., es ei denn, die Rechnung würde horrende vom wirklichen Wert abweichen.
Ich hatte auch kein Problem, den Kauf mit einem ebay-Zuschlag nachzuweisen. Der Zöllner hat ja auch schließlich gleich eine kostenlose Kurzeinführung in die Welt der Internetauktionen bekommen. Soll heißen: Es kommt auch immer darauf an, wie Du Dich beim Zoll verhältst und in welcher Verfassung der Zöllner gerade ist.

Grüßlis vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Auto, Steuern bei der Einfuhr

Beitragvon icky » Fr, 12. Mai 2006, 9:36

DAnke für die Hinweise!!!

Weiß jemand was ist wenn man einen unbefristeten Vertrag hat aber 6 Monate Probezeit. Kann man dann wenigstens den Zoll um ein halbes Jahr herauszögern?

Gruß
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Re: Auto, Steuern bei der Einfuhr

Beitragvon Alsterix » Sa, 13. Mai 2006, 7:23

Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag hast Du was die "vorübergehende"
Einfuhr eines Autos angeht im Prinzip überhaupt keine Chance.
Wenn das mit dem Auto wirklich so wichtig für Dich ist würde es umgekehrt
Sinn machen mit dem zukünftigen Arbeitgeber über das Problem zu reden
und ihn um einen befristeten Arbeitsvertrag (allerhöchstens genau 2 Jahre)
zu bitten weil Du damit Dein deutsches Auto "vorübergehend" einführen,
also erstmal mit deutscher Zulassung weiter in Norwegen fahren könntest.
Ist der Vertrag gar nur für ein Jahr befristet brauchst Du inzwischen nicht
einmal mehr eine Genehmigung vom Zoll (aber eine Kopie des Vertrages
soll man dann im Auto immer dabei haben für Kontrollzwecke).
Für einen Aufenthalt zwischen ein und zwei Jahren kannst Du eine Erlaubnis
beim Zoll bekommen, das kostet nix außer den Aufwand dort hinzufahren.
Ist der Aufenthalt aber von vornherein unbefristet dann gibt`s keine Gnade
und keinen Aufschub - soll das Auto mit dann muß auch die Einfuhrabgabe
(Steuern in dem Fall, kein Zoll) sofort bezahlt werden, sonst behalten die das
Auto solange da bis bezahlt worden ist :wink:

Mit etwas Verhandlungsgeschick kann man aber doch meistens einen auf
maximal zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag pro forma aushandeln, das
tut doch dem Arbeitgeber nicht weh und verlängern kann man den ja dann
immer noch...


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