@Imsewims
Hast Du Recht, mit der unbegrenzten AG - hatte ich irgendwie letztes Jahr so gelesen und endweder falsch aufgefasst oder mir falsch gemerkt.
Aber wenn ich den UDI-Text dieses Mal richtig gelesen habe kann ich die bosettningstillatse nach drei Jahren beantragen, auch ohne einen Norweger zu heiraten. Nur wenn die Grundlage für meine ursprüngliche AG die Heirat mit einem Norweger war und ich mich zwischendurch habe scheiden lassen, dann bekomme ich keine Bosettningstillatse. Wenn ich aber auf Grund von Arbeit in Norwegen meine AG bekommen habe und nicht Arbeitslos bin und den Kram mit dem langen Aufenthalt erfülle, dann brauche ich nicht noch extra einen Norweger zu heiraten.
Allerdings brauche ich schon wieder die 300 Stunden (250 norwegisch 50 samfinsskap) wenn ich meine erste AG nach dem 1.9.2005 bekommen habe.
Ob damit dann die allererste gildet (die bei mir zu Studienzwecken 99 war) oder erst die die jetzt die Grundlage bildet weiß ich ehrlicher maßen nicht.
Gut das ich so oder so den Paß wechseln möchte - ich glaube das wird einfacher
Hilser
Pannekakelansk