krinde hat geschrieben:meine frage dreht sich um das umzugsgut. was ist mit den möbeln, computern, cds, tv, spielzeug, werkzeug usw. kann mir dazu jemand informationen geben:?:
Die offizielle Regel ist so :
als Umzugsgut kann sämtlicher privater Hausstand (also Möbel, Elektrogeräte, Fernseher, PC, Werkzeuge, Fahrräder, Boote, Sportgeräte usw. und auch Haushaltswaren in normalem Umfang) eingeführt werden -
soweit es sich um gebrauchte Sachen handelt die man bereits ein Jahr in Besitz hat.
Für privates Umzugsgut braucht dann weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt zu werden. Der Zoll verlangt nur ein Formular ("RD0030") das man im Internet herunterladen kann und das sollte man halt sorgfältig ausfüllen bzw. zusätzlich entsprechende Listen machen, am besten auch in englischer Sprache (norwegisch muss nicht unbedingt sein).
http://www.toll.no/templates_TAD/Articl ... anguage=NO
Wenn man dabei viel teureren Kram hat und die Kaufbelege dafür noch hat dann ist es sicher sinnvoll die gut geordnet griffbereit zu haben falls ein Zöllner doch zum Beispiel über die sechs gebrauchten PCs etwas wissen möchte
Neue Sachen dürfen
zusätzlich im Rahmen des Reiseverkehrs ebenfalls Zoll- und Steuerfrei bis zu einer
Höchstgrenze von 6000,- nok Wert pro Kopf eingeführt werden. Wer also beim heimischen Discounter oder Katzenfutterhändler nochmal gründlich zuschlagen will sollte vielleicht auch davon den Kassenbon gut aufbewahren.
Für teurere neue Sachen oder bei Überschreitung dieser Freigrenze von 6000 nok werden sonst 25% MVA = Mehrwertsteuer oder richtiger Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Einfuhr fällig.
Wichtig ist dass man mit Umzugsgut nur bemannte Zollstationen passieren darf ("
rote Zone" benutzen !) und sich dort auch melden muss - man darf also nicht einfach so durchfahren, selbst wenn das meistens auch folgenlos möglich wäre; zumindest provoziert man damit intensivere Kontrollen die auch später noch weit nach der Grenze möglich sind.
In der Regel begügen sich die Zollbeamten mit einer Kontrolle des Formulars bzw. der Liste des Umzugsguts, es sind aber natürlich auch Stichprobenkontrollen von Umzugsautos möglich.
Wenn man einen Fernseher, Videorecorder oder ähnliches auf der Liste des Umzugsguts hat dann gibt der Zoll in der Regel eine Meldung an die norwegische Gebühreneinzugszentrale und man bekommt später automatisch eine Rechnung für Fernsehgebühren ähnlich wie von der deutschen GEZ. Es passiert aber offenbar auch öfter dass der Zoll diese Weitergabe der Daten vergisst
Für die speziellen Verbote/Reglementierungen (Alkohol, Drogen, Waffen usw.) gelten darüberhinaus natürlich dieselben Bestimmungen wie auch sonst im Reiseverkehr.
alsterix