wenn du die titer bestimmung schon einmal hast durchführen lassen und dieser über 0,5 IU/ml lag, brauchst du nur eine regelmäßige tollwut-impfung nachzuweisen + das alte attest, dessen befund im EU-pass eingetragen sein muss. die impfung muss allerdings mindestens 4 wochen alt und darf höchstens 365 tage her sein.