gerade eben bin ich auf eure interessante Seite gestoßen und hab doch gleich eine große Frage, denn jeder erzählt mir etwas anderes. Braucht man die Aufenthaltsgenehmigung für die Steuerkarte??? Und braucht man die um beim Folkeregisteret eine vorläufige D- oder eine ID- NR zu bekommen?
Denn wir wurden wieder nach Hause geschickt von beiden Ämtern. Aber es gibt hier doch einige, die das scheinbar nicht brauchten.
Muß man einfach hartnäckig sein?
Und wie ist das mit einem Bankkonto? Braucht man dazu die P-NR? Oder reicht der Arbeitsvertrag oder eine D-NR und man muß auch da hartnäckig sein und drauf bestehen? Denn in Schweden scheint das so zu sein, daß die Banken dir ein Konto geben müßten, aber es natürlich erstmal ablehnen, bis du wiederkommst und sagst, daß du aber das gesetzliche Recht dazu hast.
Jetzt habe ich mich schon mit dem lieben Vater meiner Tochter darüber zerworfen, also bitte, was ist hier Phase???
Lieben Erstlingsgruß, Maria

